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Glossar für nachhaltiges Wirtschaften: K

Begriffserklärungen zum Thema Nachhaltigkeit

Lesedauer: 3 Minuten

14.10.2024

Sie haben Begriffe wie ESG oder Green Deal zwar schon gehört, wissen aber nicht genau, was diese bedeuten? In diesem Glossar werden die wichtigsten Begriffe zum Thema Nachhaltigkeit erklärt.

Die Grundidee von Klimaneutralität liegt darin, klimaschädliche Aktivitäten einerseits zu quantifizieren (mittels Treibhausgasbilanzierung) und andererseits zu „neutralisieren“. Dies kann in erster Linie durch direktes Vermeiden und Reduzieren von Treibhausgasen sowie indirekt durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten (Kompensation) für Emissionsmengen erfolgen, die nicht weiter reduzierbar oder vermeidbar sind. Um sich „klimaneutral“ nennen zu können, müssen jedoch gewisse Qualitätskriterien erfüllt sein: Treibhausgasbilanzierung, Vermeidung/Reduktion dieser Emissionen, freiwillige Kompensation der Rest-Emissionen durch Klimaschutzprojekte, transparente Verwendung und Kennzeichnung anhand gängiger Standards.

Das WKO-Klimaportal begleitet Sie auf Ihrem Weg zur Klimaneutralität. 

Quelle: Was ist Klimaneutralität? – Klimaneutralität BOKU

Die globale Klimapolitik beschäftigt sich mit internationalen Strategien und Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Die Grundlage der globalen Klimapolitik bilden das Kyoto Protokoll sowie das Pariser Klimaabkommen.

Ausgehend von den Verpflichtungen aus der globalen Klimapolitik entwickelte die Europäische Union Maßnahmen und Instrumente zur Bekämpfung und zur Anpassung an den Klimawandel.

Den Rahmen der europäischen Klimapolitik bildet das Europäische Klimagesetz. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 Netto-Treibhausgasemissionen um 55 % reduziert werden. Bis 2050 soll Europa die Klimaneutralität erreichen (Netto-Null-Emissionen bzw. net zero emissions). 

Anhand des nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) müssen alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen ihrer Energie- und Klimaziele belegen. Das nationale Planungsinstrument soll die strategische Position in den Bereichen Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit umfassen.

Details zur globalen, europäischen und nationalen Klimapolitik finden Sie finden Sie auf unserer Seite zum Klimaschutz im Unternehmen.

Klimawandel bezeichnet die langfristige Veränderung (Jahrzehnte oder Länger) von Temperaturen und Wettermustern. Der Klimawandel kann auf natürliche interne Prozesse oder externe Einflüsse wie Veränderungen der Sonnenzyklen, Vulkanausbrüche und anhaltende anthropogene Veränderungen in der Zusammensetzung der Atmosphäre oder in der Landnutzung zurückzuführen sein. Im aktuellen Kontext ist damit eine Erderwärmung gemeint, die seit Mitte des 20. Jahrhunderts zu verzeichnen ist. Diese Veränderung ist nach verifizierbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen “anthropogen verursacht”. Damit spricht man auch vom menschgemachten Klimawandel. Hauptursache des Klimawandels seien direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (Kohlenstoffdioxid, Stickoxide, Methan, Wasserdampf) und deren Wirkung auf den Einfluss der Sonneneinstrahlung auf die Erde.

Der Klimawandel wird weltweit von Staaten, Bündnissen und Expert:innengremien als eines der größten Risikos für den globalen Frieden und Wohlstand der Menschen anerkannt. Die komplexen Zusammenhänge natürlicher Systeme, die Lebensgrundlage für menschliche Gesellschaften sind, lassen das eigentliche Risiko schwer abschätzen. Dem Vorsorgeprinzip folgend, sollen entsprechend konsequente Maßnahmen getroffen werden, um die Emission von Treibhausgasen auf ein Minimum zu reduzieren. Das Ziel des 2015 ratifizierten “Klimavertrags von Paris” verpflichtet die Staatengemeinschaft auf das Ziel, die Erderwärmung auf 1,5°C im Vergleich zum vorindustriellen Level zu begrenzen.

Quelle: Glossar für Nachhaltigkeit und CSR − plant values (plant-values.de)

In einer Kreislaufwirtschaft sollen die eingesetzten Rohstoffe im Idealfall über den Lebenszyklus eines Produktes hinaus wieder vollständig in den Produktionsprozess zurück gelangen. Auf diese Weise ist es möglich, erhebliche Mengen an Rohstoffen und Energie einzusparen. Die ersten Schritte hin zu einer Kreislaufwirtschaft können durch die Einführung einer entsprechenden Sammel- und Behandlungsinfrastruktur erreicht werden. Diese muss jedoch ständig an neue Materialien im Wirtschaftskreislauf angepasst werden. Darüber hinaus fördern Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen sowie das Verbot der Deponierung biologisch abbaubarer Abfälle die Kreislaufwirtschaft ebenso wie Reparatur- und Re-Use-Netzwerke.

Mit dem Europäischen Green Deal erfolgte der Startschuss für den Umbau des derzeit linearen Wirtschaftssystems hin zu einem regenerativen Modell. Kreislauffähiges, ressourcenschonendes Wirtschaften stellt darin eine der Säulen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsführerschaft dar, um Wohlstand und Arbeitsplätze zu erhalten und gleichzeitig Klimaschutz und Ressourcenschonung zu schaffen.

Lesen Sie mehr zu den Themen Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie zum Ressourcen- und Abfallmanagement.

Quelle: Ressourcen- und Abfallmanagement

Im Kyoto Protokoll wurden erstmals völkerrechtlich verbindliche Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen festgelegt. Für Schwellen- und Entwicklungsländer gab es keine festgelegten Reduktionsziele. Das Kyoto Protokoll wurde 1997 beschlossen und endete im Jahr 2020. Abgelöst wurde es durch das Pariser Klimaabkommen.

Details zum Kyoto Protokoll bzw. dem Pariser Klimaabkommen finden Sie auf unserer Seite zum Klimaschutz im Unternehmen.


Weitere Begriffe zum Thema Nachhaltigkeit:

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