Glossar für nachhaltiges Wirtschaften: E
Begriffserklärungen zum Thema Nachhaltigkeit
Lesedauer: 7 Minuten
Sie haben Begriffe wie ESG oder Green Deal zwar schon gehört, wissen aber nicht genau, was diese bedeuten? In diesem Glossar werden die wichtigsten Begriffe zum Thema Nachhaltigkeit erklärt.
Legt seinen Fokus auf kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Als zukunftsorientiertes Management- und Auditsystem hilft EMAS Unternehmen, ihre Innovationsfähigkeit zu verbessern, Umweltbelastungen und Kosten zu verringern und ihre Glaubwürdigkeit zu steigern. Laut dem deutschen Umweltbundesamt waren im Jahr 2022 4012 Unternehmen europaweit an 12729 Standorten EMAS validiert.
Quelle: EMAS Umweltbundesamt
Das österreichische Energieeffizienzgesetz basiert auf den Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie. Aktuell gültig ist eine Novelle, die am 01. Juni 2023 beschlossen wurde. Dieses Gesetz stellt die rechtliche Grundlage für die notwendigen Einsparungsziele und die dafür erforderlichen Maßnahmen dar.
Detaillierte Informationen zu den mit dem Energieeffizienzgesetz einhergehenden Verpflichtungen, Terminen und Förderungen erhalten Sie auf der Seite „Energieeffizienz für Unternehmen“.
Leistbare Energiepreise sind für Österreichs Unternehmen und den ganzen Standort wettbewerbsentscheidend. Wenn Preissteigerungen aus Wettbewerbsgründen nicht an Kund:innen weitergegeben werden können, droht der Standort auf Dauer unattraktiv zu werden. Dies gilt insbesondere für energieintensive Branchen.
Detaillierte Informationen sowie Checklisten und Links zum Tarifpreiskalkulator erhalten Sie auf der Seite „Energiepreise“.
ESG auf Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung wird als weitergreifender Begriff für CSR (Corporate Social Responsibility) verwendet. In anderen Worten der freiwillige Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. ESG ist damit durchaus auch im Kontext einer übergreifenden Corporate Governance bzw. als Teil des Themas Corporate Governance und Nachhaltigkeit zu sehen. ESG bezieht sich auf die drei zentralen Faktoren bei der Messung der Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen Auswirkungen einer Investition in ein Unternehmen oder einen Betrieb.
Der OeKB > ESG Data Hub dient als nachhaltige Finanzierungsplattform für Unternehmen und Kreditinstitute. Denn Unternehmen können mittels standardisierter Fragebögen ESG-Daten sammeln und verwalten.
Erneuerbare Energieträger sind Energieformen, die im Verhältnis zu fossilen schnell nachwachsen oder gewissermaßen unerschöpflich verfügbar sind. Zu den erneuerbaren Energien zählen z.B.:
- Sonnenenergie
- Wasser- und Windkraft
- Geothermie und Umgebungswärme
- Bioenergie (z.B. feste oder flüssige Biomasse)
Details zu Technologien und Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien bzw. Ökostrom in Ihrem Unternehmen finden Sie auf wko.at/energie.
Auf Basis der EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung ist bei bestimmten Produktgruppen (z.B. Haushaltsgeschirrspüler, Fernsehgeräte) über die Energieeffizienz des Produkts zu informieren.
Alle Produktmodelle mit Energielabel, die nach dem 1. August 2017 in Verkehr gebracht wurden, müssen in der EU-Produktdatenbank (EPREL) registriert werden. Als Lieferanten gelten
- Hersteller in der EU,
- Bevollmächtigte und
- Importeure.
Weiterführende Informationen rund um das EU-Energielabel sowie die damit verbunden Pflichten und Prozesse finden Sie auf der Seite „Energielabel − Pflichten für Lieferanten und Händler, Produktdatenbank EPREL, Informationsquellen“.
Die EU-Entwaldungsverordnung (auch EU Deforestation Regulation bzw. EUDR) soll die weltweite Entwaldung und Waldschädigung minimieren. Dadurch sollen unter anderem Treibhausgasemissionen und der Biodiversitätsverlust verringert werden.
Die Verordnung umfasst das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und die Ausfuhr bestimmter Rohstoffe, wie z.B. Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Soja, Holz, Kautschuk, Holzkohle aber auch daraus hergestellte Erzeugnisse, wie z.B. Reifen, Schokolade, Leder, Holzrahmen etc. Daraus ergeben sich wiederum umfassende Sorgfalts- und Dokumentationspflichten für Unternehmer:innen.
Haftung und Prüfzuständigkeit, sowie die unterschiedlichen Definitionen und damit einhergehende Verpflichtungen von Marktteilnehmer:innen und (nachgelagerten) Händler:innen sind besonders zu beachten.
Weiterführende Informationen zur EU-Entwaldungsverordnung bzw. den damit verbundenen Sorgfaltspflichten erhalten Sie auf der Seite „Neue Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten“.
Der European Green Deal ‚Europäischer Grüner Deal‘ ist ein von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen am 11. Dezember 2019 vorgestelltes Konzept mit dem Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster „Kontinent“ klimaneutral zu werden. Der European Green Deal ist eine der sechs Prioritäten der Kommission von der Leyen. Der Green Deal soll zentraler Bestandteil der Klimapolitik der Europäischen Union werden.
Er enthält Maßnahmen zu Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie Finanzmarktregulierung.
Ziel des beinhalteten Aktionsplans ist die Förderung effizienter Ressourcennutzung durch die Entwicklung hin zu Kreislaufwirtschaft, die Wiederherstellung der Biodiversität sowie die Bekämpfung von Umweltverschmutzungen. Für Unternehmen sollen Anreize für Innovationen und kreislauforientierte Produktion geschaffen werden.
Um die Vorhaben des Green Deals zu finanzieren, sollen zwischen 2021 und 2030 ca. 100 Mrd. Euro pro Jahr durch öffentliche und private Investitionen in Klimaprojekte mobilisiert werden. Zudem soll die Europäische Investitionsbank in eine Europäische Klimabank umgewandelt werden und Kredite für nachhaltige Projekte verdoppeln. Besonders betroffene Regionen, in denen beispielsweise viele Arbeitsplätze von der Kohleindustrie abhängig sind, sollen verstärkt Unterstützung erhalten.
Der Europäische Green Deal bildet den Rahmen für die grüne Transformation der Europäischen Wirtschaft. Damit Ihr Unternehmen die damit verbundenen Anforderungen erfüllen kann, haben für Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften zusammengefasst.
» Zu den Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften
Quelle: Der europäische Grüne Deal
Das EU-Lieferkettengesetz (auch Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD bzw. CS3D) soll soziale und ökologische Standards entlang globaler Aktivitätsketten verbessern.
Deshalb müssen betroffene Unternehmen potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt ermitteln, abstellen, abschwächen oder verhindern. Dies umfasst Tätigkeiten
- des eigenen Unternehmens
- der Tochtergesellschaften
- vor- und nachgelagerter Geschäftspartner:innen
Das EU-Lieferkettengesetz kommt ab dem 26. Juli 2027 zeitlich gestaffelt zur Anwendung. Ausschlaggebend sind hierfür die Anzahl der Beschäftigten bzw. der Umsatz des jeweiligen Unternehmens.
Detaillierte Informationen zum EU-Lieferkettengesetz erhalten Sie auf unserer FAQ-Seite.
Mithilfe des EU Emissions Trading Systems sollen klimaschädliche Treibhausgase in der Europäischen Union gesenkt werden. Auf Basis des „Cap-and-Trade“-Prinzips wird eine jährlich sinkende Obergrenze für ausgestoßene Treibhausgase festgelegt (Cap). Gleichzeitig können Emissionszertifikate gehandelt werden (Trade).
Weitere Informationen zum Europäischen Emissionshandel (ETS I und ETS II) finden Sie unter Europäischer Emissionshandel sowie Klimaschutz im Unternehmen.
Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group)
Quelle: EFRAG
Das neue EU-Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte (European Sustainability Reporting Standards). Der nächste wichtige Schritt für die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung ist gemacht. Bereits Ende April 2022 gab es erste offizielle Entwürfe der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bezüglich eines neuen EU-Rahmenwerks für Nachhaltigkeitsberichte. Dieses Rahmenwerk dient dazu, den Dschungel an Reportingstandards im Nachhaltigkeitsbereich zu lichten und einheitliche Regelungen für die EU zu liefern. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) liefert entsprechende Vorgaben, während eine Project Task Force der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Inhalte definiert. Dabei bauen sie auf bisherigen Rahmenwerken wie zum Beispiel GRI, SASB oder TCFD auf und setzen neue Maßstäbe wie die doppelte Wesentlichkeit.
Quelle: Businessart.Glossar
Das EU-weite Klassifizierungssystem (Taxonomie) soll klar definieren, welche Wirtschaftstätigkeiten unter welchen Voraussetzungen nachhaltig sind. Durch diese Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit sollen Kapitalströme in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gelenkt, das Vertrauen bei Investor:innen gestärkt, grüne Investitionen transparenter bzw. attraktiver gemacht und Anleger:innen vor Greenwashing geschützt werden.
Diese im EU-Aktionsplan „Sustainable Finance/Nachhaltige Finanzierung“ festgelegte Maßnahme repräsentiert einen wichtigen Baustein des European Green Deal, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will.
Aktuelle Informationen und Ratschläge zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung finden Sie unter EU-Taxonomie-Verordnung (EUTAX). Der OeKB > ESG Data Hub dient als nachhaltige Finanzierungsplattform für Unternehmen und Kreditinstitute. Denn Unternehmen können mittels standardisierter Fragebögen ESG-Daten sammeln und verwalten.
Quelle: Politische und rechtliche Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Kontext Nachhaltigkeit
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