Neue EU-Batterieverordnung
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14.09.2024
Das Thema Batterien war bisher in der EU in Form einer Richtlinie geregelt. Diese musste in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Im Vorjahr wurde das Thema in Form einer Verordnung geregelt, die in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt.
Die Verordnung umfasst den gesamten Lebenszyklus der Batterie, von der Herstellung bis zum Recycling und gilt für alle Arten von Batterien. Es soll eine Kreislaufwirtschaft für Batterien geschaffen werden.
Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 18. Februar. Für etliche Bereiche sind aber Übergangsfristen vorgesehen.
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