Energiekostenpauschale bis 30. November beantragbar
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Bis zum 30. November, 18 Uhr, kann die Energiekostenpauschale im Unternehmensserviceportal usp.gv.at beantragt werden. Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,- im Jahr 2022 erhalten je nach Jahresumsatz und Branche einen Fixbetrag zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-. Der Wert ist auch abhängig vom gewählten Betrachtungszeitraum innerhalb des Jahres 2022.
Für den Zugang zum Unternehmensserviceportal ist eine Handysignatur oder der „digitale Ausweis“ ID Austria erforderlich. Die für die Förderhöhe relevante Branchenzuordnung (ÖNACE-Code) ist im USP hinterlegt.
Einige wenige Branchen sowie freie Berufe sind nicht antragsberechtigt.
Die Richtlinie (samt Fördersätzen für die einzelnen Branchen und Umsatzstufen) sowie weitere Informationen sind hier verfügbar.