Meister- und Befähigungsprüfungen
Ausbildungsstrategien, um Fachkräfte zu sichern
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Neben den freien gibt es auch reglementierte Gewerbe, zu deren Ausübung man einen Befähigungsnachweis braucht. In einem Handwerk ist das vorrangig die Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung. Personen ab dem 18. Lebensjahr können die Meister- oder Befähigungsprüfung ablegen. Eine fachlich spezifische Ausbildung ist dafür nicht unbedingt notwendig.
Meisterprüfung
Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt. Das WIFI bietet Kurse für alle Meisterberufe.
Befähigungsprüfung
Für eine große Anzahl von reglementierten Gewerben kann der Gewerbezugang ebenfalls in einer Prüfung (Befähigungsprüfung) bestehen. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Prüfung antreten.
Unternehmerprüfung
Die Unternehmerprüfung vermittelt das Wissen, das für eine erfolgreiche kaufmännische Unternehmensführung nötig ist. Sie ist ein Teil aller Meisterprüfungen, für alle Handwerke und fast alle sonstigen Gewerbe gleich und wird bei fast allen Meister- oder Befähigungsprüfungen angerechnet. Für die Unternehmerprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Stand: 26.07.2018