EU-Energielabel: Rahmenverordnung und produktspezifische Verordnungen
Registrierungsdatenbank EPREL bei Produkten mit 2021 geändertem Energielabel öffentlich zugänglich, neue EU-Reifenkennzeichnung seit Mai 2021
Lesedauer: 1 Minute
EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung
Grundlage für diese verpflichtende Kennzeichnung bestimmter Produktgruppen ist die EU-Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 2017/1369).
Alle Produktmodelle mit Energielabel, die nach dem 1. August 2017 in Verkehr gebracht wurden, müssen seit 1.1.2019 von den Lieferanten in der EU-Produktdatenbank registriert werden. Als Lieferanten gelten
- Hersteller in der EU,
- Bevollmächtigte und
- Importeure.
Für Reifen gilt die Registrierungspflicht seit 1.5.2021.
Produktspezifische Bestimmungen
Für die bisher reglementierten Produktgruppen gelten die EU-Rechtsvorschriften direkt in allen EU-Mitgliedstaaten:
- Haushaltsgeschirrspüler
- Haushaltskühlgeräte
- Haushaltswaschmaschinen, Haushaltswaschtrockner
- Fernsehgeräte, elektronische Displays
- Luftkonditionierer (Raumklimageräte)
- Haushaltswäschetrockner
- elektrische Lampen
- Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte und Verbundanlagen mit Solareinrichtungen
- Warmwasserbereiter und -speicher sowie Verbundanlagen mit Solareinrichtungen
- Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben
- Wohnraumlüftungsgeräte
- gewerbliche Kühllagerschränke
- Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
- Festbrennstoffkessel und Verbundanlagen mit Solareinrichtungen
- Einzelraumheizgeräte
Mit einer horizontalen Verordnung wurden zehn Energielabel-Verordnungen hinsichtlich der erforderlichen Angaben im Internet geändert. In ähnlicher Weise erfolgte eine Klarstellung zur Anwendung von Prüftoleranzen.
Sonstige energieverbrauchsbezogene Kennzeichen
Die neue EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf Kraftstoffeffizienz und andere Parameter gilt seit 1.5.2021. (Berichtigung der Verordnung)
Auch die verpflichtende Information über den Kraftstoffverbrauch von PKW kann je nach Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten als Energieverbrauchskennzeichnung betrachtet werden. Näheres zur Umsetzung in Österreich:
Stand: 03.06.2024