Wissenswertes rund um das Pflichtpraktikum von Schülern
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Pflichtpraktikanten sind Schüler oder Studenten, die als Ergänzung zu ihrer schulischen Ausbildung ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren. Der Ausbildungszweck steht dabei im Vordergrund. Häufig bezeichnet man diese Pflichtpraktikanten auch als Ferialpraktikanten, da solche Pflichtpraktika vorwiegend in den Ferien gemacht werden.
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Unterscheiden Sie Pflichtpraktikanten von Volontären! Auch Volontäre absolvieren zu Ausbildungszwecken ein betriebliches Praktikum - allerdings ohne, dass eine schulische Verpflichtung dazu besteht.
Unterscheiden Sie Pflichtpraktikanten von Ferialarbeitnehmern! Ferialarbeitnehmer sind Schüler oder Studenten, die in der Ferienzeit freiwillig in "normalen“ Beschäftigungsverhältnissen Einkommen erwerben.
Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“
Stand: 01.02.2024