Jugendliche Person mit langen braunen Haaren sitzt gemeinsam mit anderen Jugendlichen wartend bei einer Fensterfront
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Wissenswertes rund um das Pflichtpraktikum von Schülern

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Pflichtpraktikanten sind Schüler oder Studenten, die als Ergänzung zu ihrer schulischen Ausbildung ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren. Der Ausbildungszweck steht dabei im Vordergrund. Häufig bezeichnet man diese Pflichtpraktikanten auch als Ferialpraktikanten, da solche Pflichtpraktika vorwiegend in den Ferien gemacht werden.

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Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.02.2024