Einstellen von Personal - aber richtig!
Broschüre
Lesedauer: 1 Minute
Beim Einstellen von Personal ist eine Vielzahl gesetzlicher und kollektivvertraglicher Bestimmungen zu beachten. Ein kleiner Fehler kann schnell nachteilige und oft auch sehr kostspielige Auswirkungen für den Arbeitgeber haben.
Darum ist es besonders wichtig, sich mit den wesentlichsten Themen, die bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses auftreten, rechtzeitig und eingehend zu befassen, um so unnötige Probleme möglichst zu vermeiden.
In dieser Broschüre sind die relevanten arbeitsrechtlichen Bestimmungen zusammengefasst. Sie soll Ihnen eine chronologische Hilfestellung bei der Aufnahme von Dienstnehmern bieten.
Bevor Sie einen Mitarbeiter einstellen, setzen Sie sich jedenfalls mit folgenden grundlegenden Fragen auseinander:
- Welche wichtigen Vorschriften betreffend Gleichbehandlung sind bei der Stellenausschreibung zu beachten?
- Welche Fragen dürfen im Vorstellungsgespräch gestellt werden, welche Themen sollten nicht gefragt werden?
- Wann entstehen Vorstellungskosten und wie können sie vermieden werden?
- Worauf ist bei der Beschäftigung von Ausländern zu achten?
- Welche Beschäftigungsform ist geplant: Arbeiter oder Angestellter, Ferialpraktikant oder Ferialarbeitnehmer?
- Soll ein Lehrling ausgebildet werden?
- Welcher Kollektivvertrag kommt auf das Beschäftigungsverhältnis zur Anwendung?
- Was ist Inhalt eines Dienstzettels und welcher Unterschied besteht zum Dienstvertrag?
- Welche Vorteile hat eine Probezeit?
- Was ist beim Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu beachten?
- Welche Vorschriften sind bei der Krankenkassenanmeldung einzuhalten?
- Wann liegt eine geringfügige Beschäftigung vor?
- Welche Daten müssen im Lohnkonto enthalten sein?
Im Anhang dieser Broschüre finden Sie die aktuellen Beitragsgrundlagen und Beitragssätze für Arbeitnehmer für 2023 sowie viele nützliche Links für Arbeitgeber.
Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“
Stand: 01.03.2024