Selbstbedienungsverordnung
Regelungen für Abgabe von bestimmten chemischen Produkten an private Letztverbraucher:innen
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Was regelt die Selbstbedienungsverordnung?
Die Selbstbedienungsverordnung (BGBl. II Nr. 251/2015) enthält für bestimmte chemische Produkte (Stoffe, Gemische) ein striktes Selbstbedienungsverbot bei der Abgabe an private Letztverbraucher:innen.
Andere Produkte dürfen in Selbstbedienung nur dann abgegeben werden, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Heizöle und Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren sind von den Regelungen ausgenommen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren FAQ zur Selbstbedienungsverordnung (PDF).
Stand: 01.03.2020