REACH-Leitfaden für Einsteiger

Informationen für Klein- und Mittelbetriebe

Lesedauer: 3 Minuten

Was ist REACH?

REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) ist die europäische Chemikalien-Verordnung, die sowohl gefährliche als auch ungefährliche Stoffe beinhaltet. Mit REACH hat sich die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) und die Gestaltung des Sicherheitsdatenblattes verändert.

Für REACH relevante Begriffe:

  • Stoffe: Chemisches Element und deren Verbindungen
  • Gemisch: Bewusst hergestellte Mischung
  • Erzeugnis: Endprodukt
  • Altstoffe: sind Stoffe welche vor 1981 erfasst wurden
  • Neustoffe: sind alle Stoffe welche ab dem Jahr 1981 dokumentiert wurden

Warum REACH?

REACH wurde eingeführt, um ein umfassendes Schutzniveau für den Chemikalienhandel und –gebrauch in Europa zu gewährleisten, um auch in Zukunft Gesundheits- und Umweltschäden vorzubeugen.

Weiters um „Altstoffe“ und „Neustoffe“ auf den gleichen Informationsstatus zu bringen. Es fungiert auch als zentrale Datenbank für alle Chemikalien, welche in Europa in Mengen über einer Tonne/Jahr verwendet werden.

Wie und/oder wer ist von REACH betroffen?

Es betrifft alle Firmen, welche in Europa mit Chemikalien hantieren. Es gibt je nach Rolle des Unternehmens verschiedene Verpflichtungen unter REACH:

  • Hersteller: Herstellung des Stoffes
  • Importeur: Chemikalien REACH-gerecht in die EU einführen
  • Nachgeschalteter Anwender: Risikomanagement und der richtige Umgang mit Chemikalien, Informationsaustausch entlang der Lieferkette (Anwendungen bekannt geben)
  • Händler: Vermarktung der Chemikalien in der EU, Informationsweitergabe

Wichtige Regelungen der REACH-Verordnung

a) Registrierung 

Bei einer von einem bestimmten Stoff hergestellten bzw. importierten Menge von über einer Tonne pro Jahr muss der Hersteller/der Importeur ein Registrierungsdossier vorlegen. Ab 10 Tonnen pro Jahr muss noch eine Stoffsicherheitsbeurteilung erstellt werden.

b) Bewertung (= Evaluierung)

Die Bewertung wird von den Behörden durchgeführt -> Dies kann zu einer Änderung der Beurteilung von Registranten führen -> Weiters können die zulässigen Verwendungen geändert. Ein Stoff kann auch als besonders besorgniserregend eingestuft werden (Substance of Very High Concern, SVHC) (am 09.03.2016 gab es 161 SVHCs z.B. Chrom VI, Cadmium, Furan,…) und damit die Verpflichtungen des nachgeschalteten Anwenders beeinflussen.

c) Zulassung (= Autorisierung) 

Wenn ein SVHC in die REACH-Verordnung (Anhang XIV) aufgenommen wurde ist er zulassungspflichtig. Der nachgeschaltete Anwender muss dann die Bedingungen in der Zulassung einhalten.

d) Beschränkungen

Beschränkungen (Anhang XVII) können die Herstellung, Inverkehrbringung oder Verwendung beeinflussen oder verbieten.

Sicherheitsdatenblatt: Das wichtigste Kommunikationsmittel entlang der Lieferkette

Das Sicherheitsdatenblatt ist ein Instrument zur Übermittlung sicherheitsbezogener Informationen über Stoffe und Gemische. Der Lieferant (z.B. Hersteller, Importeur) muss ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen für

  • Stoffe und Gemische, welche die Kriterien zur Einstufung als gefährlich erfüllen
  • Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe
  • Besonders besorgniserregende Stoffe
  • Bestimmte ungefährliche Gemische, die mindestens einen gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoff enthalten

Weitergabe

In den oben genannten Fällen sind bei der Lieferung Sicherheitsdatenblätter bereitzustellen. Bei ungefährlichen Stoffen oder Gemischen kann man auf Anfrage ein Sicherheitsdatenblatt erhalten. In jedem Mitgliedsstaat ist ein Sicherheitsdatenblatt in Amtssprache beizufügen. Verschickt wird es elektronisch oder auf Papier.

Abschnitte

Das SDB setzt sich aus 16 Abschnitten zusammen, dazu zählen Bezeichnung, Zusammensetzung, Eigenschaften (Physikalisch, Chemisch), Risikomanagement-Maßnahmen, Transport,…


Wichtig:
Will man einen Stoff registrieren lassen, so braucht man auch eine Stoffsicherheitsbeurteilung!


In der Stoffsicherheitsbeurteilung stellt der Registrant des Stoffes alle verfügbaren Informationen über eine identifizierte Verwendung zusammen und berechnet die Exposition für jede Verwendung mit Hilfe eines Expositionstools. Jedoch können weitere Stoffsicherheitsbeurteilungen von z.B. nachgeschalteten Anwendern durchgeführt werden, wenn der von ihnen benötigte Verwendungszweck nicht abgedeckt wird.

Dabei sind folgende Informationen relevant:

Stoffbezogene Informationen:

  • Schwellenwerte (DNEL und PNEC)*1
  • Stoffeigenschaften wie Wasserlöslichkeit, Dampfdruck, biologische Abbaubarkeit. 
  • Diese Kriterien sind wichtig um das Verhalten eines Stoffes nach Freisetzung beurteilen zu können.

Verwendungsbezogene Informationen:

  • Anwender und Produkte ( SU und PC, AC)*2
  • Art der Verwendung (ERC, PROC)*3
  • Anwendungsbedingungen (Dauer, Häufigkeit)
  • Risikomanagementmaßnahmen

Mit diesen Informationen wird ein solches Expositionsberechnungsmodel erstellt und mit Hilfe des Models wird die Exposition für Umwelt und Mensch abgeschätzt, um sie anschließend mit Schwellenwerten zu vergleichen.

*1 DNEL / PNEC: ist der Schwellenwert für die menschliche Gesundheit (Einheit: mg/Person) / Umwelt

*2 SU / PC / AC: Sector of Use / Product Category / Article Category

*3 ERC / PROC: Umweltfreisetzungskategorien / Process categories

Mögliche Handhabung
© WKO KC Umwelt

Erstellt im Rahmen der Diplomarbeit „REACH für Klein- und Mittelbetriebe“ am TGM von Patrick Horatschek und Daniel Marhofer

Stand: 23.03.2016

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