Orangegrüne landwirtschaftliche Feldspritzmaschine im Ausschnitt fährt über grün bewachsenen Acker und sprüht aus aus Düsen am Heck Flüssigkeit auf darunterliegenden Boden, im Hintergrund verschwommen begrünter Hügel unter grauem Himmel
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Neues aus dem Bereich der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe

Neue Genehmigungen, Laufzeit-Änderungen, Aufhebung von Genehmigungen etc.

Lesedauer: 3 Minuten

Folgende EU-Verordnungen und Beschlüsse zu Pflanzenstoffmittelwirkstoffen wurden im Zeitraum 12.9.2023 bis 8.11.2023 veröffentlicht:

Genehmigung für den Wirkstoff Cydia pomonella granulovirus (CpGV) (2023/1756/EU)

Der Wirkstoff Cydia pomonella granulovirus (CpGV) (Eintrag 45) wurde in Teil D des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 aufgenommen. Gleichzeitig wird Eintrag 198 in Teil A gestrichen. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Genehmigung als Wirkstoff mit geringem Risiko zu. Die Genehmigung mit den entsprechenden Sonderbestimmungen für den Wirkstoff Cydia pomonella granulovirus (CpGV) gilt bis 31. Oktober 2038.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1756 wurde am 12. September 2023 im Amtsblatt kundgemacht. Sie tritt mit 2. Oktober 2023 in Kraft und sie gilt ab 1. November 2023 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Genehmigung der Zulassung für Rückstände aus der Fettdestillation (2023/1755/EU)

Der Wirkstoff Rückstände aus der Fettdestillation (Eintrag 44) wurde in Teil D des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 aufgenommen. Gleichzeitig wird Eintrag 229 in Teil A gestrichen. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Erneuerung der Genehmigung als Wirkstoff mit geringem Risiko zu. Die Genehmigung mit den entsprechenden Sonderbestimmungen für den Wirkstoff Rückstände aus der Fettdestillation gilt bis 31. Oktober 2038.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1755 wurde am 12. September 2023 im Amtsblatt L 224 kundgemacht. Sie tritt mit 2. Oktober 2023 in Kraft und sie gilt ab 1. November 2023 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Verlängerung der Laufzeit der Genehmigung diverser Wirkstoffe (2023/1757/EU)

Die EU-Verordnung Nr. 540/2011 enthält eine Liste von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die nach der früher geltenden EG-Richtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden und auch nach der neuen EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung (Nr. 1107/2009) als genehmigt gelten.

In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 sind die Wirkstoffe aufgeführt, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als genehmigt gelten. Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigten Wirkstoffe sind in Teil B des Anhangs der vorliegenden Verordnung aufgeführt. Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigten Substitutionskandidaten sind in Teil E des Anhangs aufgeführt.

Mit Durchführungsverordnung 2023/1757/EU erfolgt die Verlängerung der Laufzeit der Genehmigung nachstehend genannter Wirkstoffe angeführt in der Verordnung 2011/540/EU befristet bis:

Eintrag Nr. Gebräuchliche Bezeichnung Befristung der Zulassung
Anpassung in Teil A
40 Deltamethrin 15. August 2026
65 Flufenacet 15. Juni 2025
69 Fosthiazat 31. Jänner 2027
102 Chlortoluron 15. August 2026
104 Daminozid 15. September 2025
107 MCPA 15. August 2026
108 MCPB 15. August 2026
160 Prosulfocarb 31. Januar 2027
161 Fludioxonil 15. Juni 2025
162 Clomazon 15. Juni 2025
186 Tritosulfuron 15. Juli 2025
271 Bensulfuron 15. August 2026
272 Natrium-5-nitroguaiacolat 31. Jänner 2027
273 Natrium-o-nitrophenolat 31. Jänner 2027
274 Natrium-p-nitrophenolat 31. Jänner 2027
275 Tebufenpyrad 31. Jänner 2027
276 Chlormequat 28. Februar 2027
278 Propaquizafop 28. Februar 2027
279 Quizalofop-P-ethyl und Quizalofop-P-tefuryl 28. Februar 2027
307 Sulfurylfluorid 31. Jänner 2027
Anpassungung in Teil B
45 Eugenol 30. April 2026
46 Geraniol 30. April 2026
47 Thymol 30. April 2026
Anpassungung in Teil E
1 Flumetralin 11. Mai 2026

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1757 wurde am 12. September 2023 kundgemacht und sie gilt ab 2. Oktober 2023.

Nichterneuerung Genehmigung Wirkstoff Metiram (2023/2455/EU)

Die Durchführungsverordnung Nr. 540/2011/EU enthält eine Liste von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, die nach der früher geltenden EG-Richtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden und vorläufig auch nach der neuen EG-Pflanzen­schutz­mittel-Verordnung (Nr. 1107/2009) als genehmigt gelten.

Auf Grundlage der vorgelegten Daten zum Wirkstoff Metiram und den Bedenken zu Risken in Bezug auf eine Grund­wasser­kontamination durch Metaboliten hat die Behörde die Genehmigung für den Wirkstoff nicht erneuert.

Zeile 115 in Teil A des Anhangs der Durchführungs­verordnung 540/2011/EU wird gestrichen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2455 wurde am 8. November 2023 kundgemacht und tritt am 28. November 2023 in Kraft. Zulassungen für den genannten Wirkstoff müssen bis 28. Mai 2024 von den Mitgliedstaaten widerrufen werden. Die Aufbrauchfrist endet spätestens am 28. November 2024.

Nichterneuerung Wirkstoff Clofentezin (2023/2456/EU)

Die Durchführungsverordnung Nr. 540/2011/EU enthält eine Liste von Pflanzen­schutz­mittel-Wirkstoffen, die nach der früher geltenden EG-Richtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden und vorläufig auch nach der neuen EG-Pflanzen­schutz­mittel-Verordnung (Nr. 1107/2009) als genehmigt gelten.

Auf Grundlage der vorgelegten Daten zum Wirkstoff Clofentezin und den Bedenken zu Risken in Bezug auf eine mögliche schädliche Auswirkung auf den Menschen auf Grund von endokrinen Eigenschaften sowie auf Vögel und wildlebende Säugetiere hat die Behörde die Genehmigung für den Wirkstoff nicht erneuert.

Zeile 171 in Teil A des Anhangs der Durchführungs­verordnung 540/2011/EU wird gestrichen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2456 wurde am 8. November 2023 kundgemacht und tritt am 28. November 2023 in Kraft. Zulassungen für den genannten Wirkstoff müssen bis 11. Mai 2024 von den Mitgliedstaaten widerrufen werden. Die Aufbrauchfrist endet spätestens am 11. November 2024.

Weitere Informationen

Stand: 14.11.2023

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