Neues aus dem Bereich der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe
Neue Genehmigungen, Laufzeit-Änderungen, Aufhebung von Genehmigungen etc.
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Folgende EU-Verordnungen und Beschlüsse zu Pflanzenstoffmittelwirkstoffen wurden im Zeitraum 12.9.2023 bis 8.11.2023 veröffentlicht:
Genehmigung für den Wirkstoff Cydia pomonella granulovirus (CpGV) (2023/1756/EU)
Der Wirkstoff Cydia pomonella granulovirus (CpGV) (Eintrag 45) wurde in Teil D des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 aufgenommen. Gleichzeitig wird Eintrag 198 in Teil A gestrichen. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Genehmigung als Wirkstoff mit geringem Risiko zu. Die Genehmigung mit den entsprechenden Sonderbestimmungen für den Wirkstoff Cydia pomonella granulovirus (CpGV) gilt bis 31. Oktober 2038.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1756 wurde am 12. September 2023 im Amtsblatt kundgemacht. Sie tritt mit 2. Oktober 2023 in Kraft und sie gilt ab 1. November 2023 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Genehmigung der Zulassung für Rückstände aus der Fettdestillation (2023/1755/EU)
Der Wirkstoff Rückstände aus der Fettdestillation (Eintrag 44) wurde in Teil D des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 aufgenommen. Gleichzeitig wird Eintrag 229 in Teil A gestrichen. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Erneuerung der Genehmigung als Wirkstoff mit geringem Risiko zu. Die Genehmigung mit den entsprechenden Sonderbestimmungen für den Wirkstoff Rückstände aus der Fettdestillation gilt bis 31. Oktober 2038.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1755 wurde am 12. September 2023 im Amtsblatt L 224 kundgemacht. Sie tritt mit 2. Oktober 2023 in Kraft und sie gilt ab 1. November 2023 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Verlängerung der Laufzeit der Genehmigung diverser Wirkstoffe (2023/1757/EU)
Die EU-Verordnung Nr. 540/2011 enthält eine Liste von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die nach der früher geltenden EG-Richtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden und auch nach der neuen EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung (Nr. 1107/2009) als genehmigt gelten.
In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 sind die Wirkstoffe aufgeführt, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als genehmigt gelten. Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigten Wirkstoffe sind in Teil B des Anhangs der vorliegenden Verordnung aufgeführt. Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigten Substitutionskandidaten sind in Teil E des Anhangs aufgeführt.
Mit Durchführungsverordnung 2023/1757/EU erfolgt die Verlängerung der Laufzeit der Genehmigung nachstehend genannter Wirkstoffe angeführt in der Verordnung 2011/540/EU befristet bis:
Eintrag Nr. | Gebräuchliche Bezeichnung | Befristung der Zulassung |
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Anpassung in Teil A | ||
40 | Deltamethrin | 15. August 2026 |
65 | Flufenacet | 15. Juni 2025 |
69 | Fosthiazat | 31. Jänner 2027 |
102 | Chlortoluron | 15. August 2026 |
104 | Daminozid | 15. September 2025 |
107 | MCPA | 15. August 2026 |
108 | MCPB | 15. August 2026 |
160 | Prosulfocarb | 31. Januar 2027 |
161 | Fludioxonil | 15. Juni 2025 |
162 | Clomazon | 15. Juni 2025 |
186 | Tritosulfuron | 15. Juli 2025 |
271 | Bensulfuron | 15. August 2026 |
272 | Natrium-5-nitroguaiacolat | 31. Jänner 2027 |
273 | Natrium-o-nitrophenolat | 31. Jänner 2027 |
274 | Natrium-p-nitrophenolat | 31. Jänner 2027 |
275 | Tebufenpyrad | 31. Jänner 2027 |
276 | Chlormequat | 28. Februar 2027 |
278 | Propaquizafop | 28. Februar 2027 |
279 | Quizalofop-P-ethyl und Quizalofop-P-tefuryl | 28. Februar 2027 |
307 | Sulfurylfluorid | 31. Jänner 2027 |
Anpassungung in Teil B | ||
45 | Eugenol | 30. April 2026 |
46 | Geraniol | 30. April 2026 |
47 | Thymol | 30. April 2026 |
Anpassungung in Teil E | ||
1 | Flumetralin | 11. Mai 2026 |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1757 wurde am 12. September 2023 kundgemacht und sie gilt ab 2. Oktober 2023.
Nichterneuerung Genehmigung Wirkstoff Metiram (2023/2455/EU)
Die Durchführungsverordnung Nr. 540/2011/EU enthält eine Liste von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, die nach der früher geltenden EG-Richtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden und vorläufig auch nach der neuen EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung (Nr. 1107/2009) als genehmigt gelten.
Auf Grundlage der vorgelegten Daten zum Wirkstoff Metiram und den Bedenken zu Risken in Bezug auf eine Grundwasserkontamination durch Metaboliten hat die Behörde die Genehmigung für den Wirkstoff nicht erneuert.
Zeile 115 in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung 540/2011/EU wird gestrichen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2455 wurde am 8. November 2023 kundgemacht und tritt am 28. November 2023 in Kraft. Zulassungen für den genannten Wirkstoff müssen bis 28. Mai 2024 von den Mitgliedstaaten widerrufen werden. Die Aufbrauchfrist endet spätestens am 28. November 2024.
Nichterneuerung Wirkstoff Clofentezin (2023/2456/EU)
Die Durchführungsverordnung Nr. 540/2011/EU enthält eine Liste von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, die nach der früher geltenden EG-Richtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden und vorläufig auch nach der neuen EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung (Nr. 1107/2009) als genehmigt gelten.
Auf Grundlage der vorgelegten Daten zum Wirkstoff Clofentezin und den Bedenken zu Risken in Bezug auf eine mögliche schädliche Auswirkung auf den Menschen auf Grund von endokrinen Eigenschaften sowie auf Vögel und wildlebende Säugetiere hat die Behörde die Genehmigung für den Wirkstoff nicht erneuert.
Zeile 171 in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung 540/2011/EU wird gestrichen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2456 wurde am 8. November 2023 kundgemacht und tritt am 28. November 2023 in Kraft. Zulassungen für den genannten Wirkstoff müssen bis 11. Mai 2024 von den Mitgliedstaaten widerrufen werden. Die Aufbrauchfrist endet spätestens am 11. November 2024.
Weitere Informationen
- EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (EU-Rechtsakt)
- Durchführungsverordnung Nr. 540/2011/EU hinsichtlich der Liste der zugelassenen Wirkstoffe
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1740 zur Festlegung der notwendigen Bestimmungen für das Erneuerungsverfahren für Wirkstoffe
- WKO Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung
- AGES-Information über Pflanzenschutzmittel
- Biozid-Informationen der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- BML-Information zum Pflanzenschutzmittelrecht
Stand: 14.11.2023