Biozidprodukt Biobor JF
Verlängerung Bereitstellung auf dem Markt für Polen
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Das polnische Amt für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, bis zum 13. März 2025 verlängern.
Dieser Beschluss ist an das polnische Amt für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten gerichtet und gilt rückwirkend ab 10. September 2023.
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Stand: 05.12.2023