Ablauf des öffentlichen Bestellungs- bzw. Anerkennungsverfahrens
Erlangung der Berufsberechtigung in einem Bilanzbuchhaltungsberuf
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Das Verfahren zur öffentlichen Bestellung/Anerkennung beginnt mit der Übermittlung des entsprechenden schriftlichen Antrages an die Geschäftsstelle der Bilanzbuchhaltungsbehörde. Die Nachweise und Urkunden (in Kopie möglich!) sind beizuschließen. Die Antragsformulare können mittels Briefpost, per Fax oder eingescannt übermittelt werden.
Sollten hinsichtlich Ihres Antrages Fragen auftauchen oder weitere Unterlagen notwendig sein, nimmt eine Mitarbeiter:in der Geschäftsstelle mit Ihnen zwecks Klärung Kontakt auf. Die Geschäftsstelle der Bilanzbuchhaltungsbehörde informiert Sie dann unverzüglich über die getroffene Entscheidung.
(Sie können Ihren Antrag jederzeit vor der Entscheidung der Behörde formlos schriftlich zurückziehen.)
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erhalten Sie einen Bescheid und eine Bestellungs - bzw. Anerkennungsurkunde.
Die gesetzlichen Gebühren für den Antrag und die Urkunde werden Ihnen im Bescheid vorgeschrieben. Bei Anspruch auf Neugründungsförderung entfällt die Gebühr.
Tipp:
Bei Unklarheiten hinsichtlich des Antrages oder dessen Inhalt − insbesondere hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Prüfungen − empfehlen wir Ihnen, sich mit den Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle der Bilanzbuchhaltungsbehörde (Telefon, Fax, E-mail oder persönliche Vorsprache) in Verbindung zu setzen.
Merkblätter:
- Merkblatt − Ihre Schritte in die Selbständigkeit als Buchhalter:in (.pdf)
- Merkblatt − Ihre Schritte in die Selbständigkeit als Bilanzbuchhalter:in (.pdf)
- Merkblatt − Ihre Schritte in die Selbständigkeit als Personalverrechner:in (.pdf)
Stand: 01.10.2024