Jahresberichte Geldwäschemaßnahmen

Maßnahmen der Aufsichtsbehörde

Lesedauer: 1 Minute

27.02.2025

Inhaltsverzeichnis

    Die Bilanzbuchhaltungsbehörde ist gemäß § 52f Abs 5 BiBuG 2014 verpflichtet, jährlich einen Bericht mit Informationen über

    • Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gegenüber Auftraggebern
    • Verdachtsmeldungen
    • Aufbewahrungs- und Aufzeichnungsverpflichtungen und
    • interne Kontrollen bei den Berufsberechtigten
    • verhängte Maßnahmen-Sanktionen gemäß § 52j BiBuG 2014
    • die Anzahl der erhaltenen Berichte über Verstöße im Wege des Hinweisgebersystems gemäß § 52e Abs. 1 sowie
    • die Anzahl und Beschreibung der Maßnahmen gemäß § 52g BiBuG 2014

    zu veröffentlichen.

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