Jahresberichte Geldwäschemaßnahmen
Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
Lesedauer: 1 Minute
29.05.2024
Die Bilanzbuchhaltungsbehörde ist gemäß § 52f Abs 5 BiBuG 2014 verpflichtet, jährlich einen Bericht mit Informationen über
- Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gegenüber Auftraggebern
- Verdachtsmeldungen
- Aufbewahrungs- und Aufzeichnungsverpflichtungen und
- interne Kontrollen bei den Berufsberechtigten
- verhängte Maßnahmen-Sanktionen gemäß § 52j BiBuG 2014
- die Anzahl der erhaltenen Berichte über Verstöße im Wege des Hinweisgebersystems gemäß § 52e Abs. 1 sowie
- die Anzahl und Beschreibung der Maßnahmen gemäß § 52g BiBuG 2014
zu veröffentlichen.
↓ Download Jahresbericht Geldwäschemaßnahmen 2023