Interdisziplinäre Gesellschaften
Voraussetzungen für die Anerkennung von Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfergesellschaften
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Interdisziplinäre Gesellschaften sind Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfergesellschaften, bei denen ein Bilanzbuchhalter entweder vertretungsbefugt und/oder Gesellschafter ist.
Diese Gesellschaften brauchen gemäß § 59 Abs 1 Z 1 WTBG 2017 auch eine Berufsberechtigung als Bilanzbuchhalter nach BiBuG 2014.
Sie finden hier die Bedingungen für eine Anerkennung als Bilanzbuchhaltergesellschaft: Anerkennung von Gesellschaften
Darüber hinaus wird verlangt, dass der Bilanzbuchhalter, der vertretungsbefugt und/oder beteiligt ist, eine aktive Berufsberechtigung als natürliche Person besitzt.
Für diese braucht er nach § 10 BiBuG 2014 auch den Nachweis einer abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die Wiederaufnahmeerklärung für den noch ruhenden Bilanzbuchhalter finden Sie hier: Wiederaufnahme einer natürlichen Person
Gesetzliche Regelungen dazu finden Sie unter §§ 59-64 WTBG 2017 idgF
Stand: 01.10.2024