Praxisbeispiele

Auffälligkeiten in Geschäftsbeziehungen und bei Transaktionen 

Lesedauer: 1 Minute

Nachstehend finden Sie Beispiele für Auffälligkeiten in Geschäftsbeziehungen und bei Transaktionen aus der beruflichen Praxis. Sinnvoll ist auch eine Registrierung bei goAML, dem Portal der österreichischen Geldwäschemeldestelle, da diese regelmäßig bei goAML Beispiele, aktuelle Trends und Warnungen veröffentlicht.

Beispiele:

  • Erzeugen von Zeitdruck bei der Beauftragung
  • Rechtskonstruktionen mit besonderer Komplexität, deren Eigentums- oder Kontrollverhältnisse nur schwer zu klären bzw. zu verstehen sind
  • Verweigerung üblicher Auskünfte ohne Angabe von Gründen
  • Diskrepanz zwischen agierenden Personen und Geschäft, z.B. wenn das beabsichtigte Geschäft im Hinblick auf Alter, Kenntnisse etc. nicht zum Kunden passt
  • auffälliges Verhalten des Kunden, unerwartete und unpassende Änderung der Geschäfte
  • Kunden, die falsche oder irreführende Angaben machen
  • Kunden, die den direkten Kontakt zum Verpflichteten auffällig meiden, oder allzu auffällig den Kontakt zu bestimmten Angestellten suchen
  • Geschäfte und Transaktionen, die keinen offenkundigen wirtschaftlichen Zweck verfolgen
  • Geschäfte, die eine erhebliche und nicht plausible geographische Distanz zwischen Verpflichtetem und Wohnsitz/Hauptsitz des Kunden aufweisen
  • Geschäfte mit Ländern, die gesellschaftsrechtliche Konstruktionen anbieten, die die Feststellung und Überprüfung der Mittelherkunft erschweren und in denen laut glaubwürdiger Quellen ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht
  • wiederholte Transaktionen bzw. Vertragsabschlüsse knapp unterhalb der Identifizierungsschwelle ("Smurfing")
  • ungewöhnliche Bargeschäfte
  • Abweichungen des tatsächlichen Kundenverhaltens vom zu erwartenden Kundenverhalten, z.B. im Hinblick auf tatsächlich durchgeführte Transaktionen und Geschäfte
  • Export-/Import von Hochrisikogütern bzw. in Länder, die Sanktionen, Embargos oder ähnlichen Maßnahmen internationaler Organisationen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung unterworfen sind  

(Auszug, Quelle FMA-Finanzmarktaufsicht, Rundschreiben Meldepflichten vom 03.06.2019)

Stand: 29.05.2024