Hinweisgebersystem der Bilanzbuchhaltungsbehörde
Anonym Verstöße von Berufsberechtigten melden
Lesedauer: 1 Minute
Das internetbasierte Hinweisgebersystem der Bilanzbuchhaltungsbehörde bietet die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße eines Berufsberechtigten der Bilanzbuchhaltungsberufe gegen die Pflichten zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach §§ 43-52d BiBuG 2014 anonym der Bilanzbuchhaltungsbehörde zu melden.
Hinweisgebersystem der BilanzbuchhaltungsbehördeStand: 29.05.2024