Anträge und Nachweise für die öffentlichen Bestellung bzw. Anerkennung
Erlangung der Berufsberechtigung in einem Bilanzbuchhaltungsberuf
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Das Verfahren zur öffentlichen Bestellung bzw. Anerkennung beginnt mit der Zusendung des schriftlichen Antrags samt Nachweisen und Urkunden an die Geschäftsstelle der Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Antragsformulare
Sämtliche Antragsformulare finden Sie im Downloadcenter aufgeteilt nach dem jeweiligen Bilanzbuchhaltungsberuf.
Nachweise
Die Erfüllung der Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung bzw. für die Anerkennung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Nachweise sind dem schriftlichen Antrag beizulegen.
Für natürliche Personen, d.h. Berufswerber und gewerberechtliche Geschäftsführer von Gesellschaften, sind folgende Unterlagen in aktuell gültiger Fassung beizubringen:
- Geburtsurkunde
- Personaldokument (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Bestätigung der Meldung über den Wohnsitz
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Bescheid über Namensänderung
- Bestellungsurkunden im Fall bestehender Berufsberechtigungen
- Prüfungszeugnisse, Sponsionsurkunden, Diplome oder sonstige urkundliche Nachweise akademischer Grade
- Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse, Dienst- oder Zwischenzeugnisse
Für anzuerkennende Gesellschaften sind folgende Unterlagen in aktuell gültiger Fassung notwendig:
Firmenbuchauszug
Datenblatt für den nominierten gewerberechtlichen Geschäftsführer (siehe Downloadcenter)
Datenblatt für Personen mit maßgeblichem Einfluss bzw. Vertretungsbefugte (siehe Downloadcenter)
Die Zusendung von lesbaren Kopien per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail genügt. Die Behörde behält sich die Vorlage von Originaldokumenten vor.
Weitere Informationen über den Ablauf des öffentlichen Bestellungs- bzw. Anerkennungsverfahrens.
Stand: 01.10.2024