Kalenderblattansicht im Fokus
© Piman Khrutmuang | stock.adobe.com

Arbeiten an Feiertagen

Definition - Ausnahmen von der Feiertagsruhe - Entgelt für Feiertage, Feiertagsarbeit

Lesedauer: 3 Minuten

Der/die Arbeitnehmer:in hat an Feiertagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, die frühestens um 0 Uhr und spätestens um 6 Uhr des Feiertages beginnen muss.

Feiertage

Die Feiertage sind im Arbeitsruhegesetz aufgezählt: 1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, 26. Oktober, 1. November, 8. Dezember, 25. Dezember, 26. Dezember.

Für Arbeitnehmer:innen, die der israelitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich angehören, gilt gemäß eines Kollektivvertrages aus dem Jahr 1953 der Versöhnungstag als arbeitsfreier Tag, soweit der Anspruch auf Freistellung spätestens eine Woche vorher begehrt wird und der Freistellung nicht betriebliche Gründe entgegenstehen.

Ausnahmen von der Feiertagsruhe

Während der Feiertagsruhe dürfen Arbeitnehmer:innen nur dann beschäftigt werden, wenn dies durch

  • das Arbeitsruhegesetz (z.B.: Abschluss-, Reinigungs-, Instandhaltungsarbeiten),
  • eine Verordnung des zuständigen Ministers (ARG-VO z.B.: Tourismus),
  • eine Verordnung des Landeshauptmannes (z.B.: Fremdenverkehrsregionen) oder
  • einen Kollektivvertrag

erlaubt ist.

Entgelt für Feiertage

Der/die Arbeitnehmer:in behält für die infolge eines Feiertages ausfallende Arbeit seinen Anspruch auf Entgelt (= Feiertagsentgelt). Fällt ein Feiertag auf einen freien Tag des/der Arbeitnehmers:in, gebührt hingegen kein Entgelt für diesen Tag.


Beispiel 1:
Der teilzeitbeschäftigte Büroangestellte arbeitet regelmäßig von Montag bis Donnerstag.
Ist der Montag wegen eines Feiertages (z.B. Ostermontag) arbeitsfrei, bleibt das Monatsgehalt ungekürzt, obwohl der Büroangestellte in der Woche, in die der Ostermontag fällt, nur an 3 Tagen (Dienstag bis Donnerstag) arbeitet.



Beispiel 2:
Der teilzeitbeschäftigte Büroangestellte arbeitet regelmäßig von Dienstag bis Freitag.
Ist der Montag wegen eines Feiertages (z.B. Ostermontag) arbeitsfrei, bleibt das Monatsgehalt unverändert. Der Büroangestellte muss in der Woche, in die der Ostermontag fällt, wie sonst auch an 4 Tagen (Dienstag bis Freitag) arbeiten. Ein zusätzlicher Entgeltanspruch für den Feiertag besteht nicht.


Tipp!

Die aktive Beteiligung der Arbeitnehmer:innen am Zustandekommen der konkreten Arbeitszeiteinteilung ist auch im Falle von Feiertagen bindend. Ist der/die Arbeitnehmer:in damit einverstanden, dass die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit auf bestimmte Werktage verteilt wird und somit sein/ihr freier Tag auf einen Feiertag fällt, erhält er/sie kein Feiertagsentgelt.

Entgelt für Feiertagsarbeit

Jede:r Mitarbeiter:in, gleichgültig ob er/sie an einem Feiertag beschäftigt wird oder nicht, erhält das Monatsentgelt in voller Höhe. Darin ist auch das Feiertagsentgelt enthalten.

Wer an einem Feiertag tatsächlich beschäftigt wird, erhält zusätzlich zum Monatsentgelt für jede von ihm/ihr am Feiertag geleistete Stunde eine Abgeltung in der Höhe des normalen Stundensatzes, also das Feiertagsarbeitsentgelt.


Beispiel:
Ein Mietwagenlenker arbeitet regelmäßig von Montag bis Donnerstag. Er ist am Ostermontag 5 Stunden im Dienst. Neben dem Feiertagsentgelt (= ungekürzter Monatsbezug) erhält er die am Ostermontag geleisteten 5 Stunden mit dem Normalstundensatz abgegolten.


Arbeitet der/die Arbeitnehmer:in allerdings mehr als die normalerweise für diesen Wochentag vorgesehene Arbeitszeit, liegt Überstundenarbeit vor.

Tipp!

Es kann vereinbart werden, dass der/die Arbeitnehmer:in nur das Feiertagsentgelt ausbezahlt bekommt, das Feiertagsarbeitsentgelt jedoch nicht ausbezahlt bekommt, sondern die an einem Feiertag geleisteten Stunden in Zeitausgleich konsumiert.


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.01.2025

Weitere interessante Artikel
  • Montage eines Kalenderblattes und einer Uhr
    Flexible Arbeitszeit für Angestellte und Lehrlinge sowie für Arbeiter in Handelsbetrieben
    Weiterlesen