Flagge Österreichs weht im Wind, im Hintergrund wolkiger Himmel in Dämmerlicht
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Die Rot-Weiß-Rot-Karte: Fachkräfte in Mangelberufen

Mangelberufsliste - drittstaatsangehörige Arbeitnehmer - kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell - Melde- und Bereithaltepflicht

Lesedauer: 5 Minuten

Ausgebildeten Fachkräften wird durch die Mangelberufsliste ein einfacherer Arbeitsmarktzugang ermöglicht. Die Mangelberufe werden jährlich in der Fachkräfteverordnung kundgemacht.

Anwendungsbereich der Drittstaatsangehörigen

Die Rot-Weiß-Rot-Karte betrifft ausschließlich Drittstaatsangehörige und damit Bürger aus Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz. Hingegen haben die Bürger aus der EU bzw. dem EWR und der Schweiz ohnehin bereits einen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Damit können Bürger aus Drittstaaten anhand objektiver Kriterien erkennen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie zuwandern können.

Solche objektiven Kriterien sind etwa die Qualifikation, die Berufserfahrung, Sprachkenntnisse (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Bosnisch-Kroatisch-Serbisch ) und das Alter.

Wird anhand dieser Kriterien eine vorgesehene Mindestanzahl von Punkten erreicht, ist der Zugang zum Arbeitsmarkt zu erteilen, ohne dass es einer zusätzlichen besonderen Überprüfung der Arbeitsmarklage bedarf. Durch die Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte sollen nicht nur besonders hoch qualifizierte Migranten, sonstige Schüsselkräfte und ausländische Studienabsolventen sondern auch Fachkräfte in Mangelberufen aus Drittstaaten angesprochen werden.

Fachkräfte in Mangelberufen

Fachkräfte können eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem in der Fachkräfteverordnung genannten Mangelberuf nachweisen sowie ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot vorweisen. Zusätzlich muss eine Mindestanzahl an Punkten aufgrund verschiedener Kriterien erreicht werden.

Für, vor allem technische Berufe, in denen akuter Fachkräftemangel herrscht, sowie für den Pflegesektor besteht daher ein vereinfachtes Zuwanderungsverfahren.

Die Liste der bundesweiten Mangelberufe umfasst im Jahr 2024 folgende Berufe

  • Diplomingenieur(e) innen für Starkstromtechnik
  • Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
  • Techniker/innen für Starkstromtechnik
  • Landmaschinenbauer/innen
  • Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
  • Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung
  • Dachdecker/innen
  • Diplomingenieur(e) innen für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik
  • Fräser/innen
  • Kalkulant(en) innen
  • Techniker/innen für Feuerungs- und Gastechnik
  • Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
  • Dreher/innen
  • Schwarzdecker/innen
  • Diplomingenieur(e) innen für Maschinenbau
  • Diplomingenieur(e) innen für Datenverarbeitung
  • Elektroinstallateur(e) innen, -monteur(e)innen
  • Techniker/innen für Maschinenbau
  • Techniker/innen mit höherer Ausbildung soweit nicht anderweitig eingeordnet
  • Schweißer/innen, Schneidbrenner/innen
  • Spengler/innen
  • Rohrinstallateur(e) innen, -monteur(e)innen
  • Augenoptiker/innen
  • Schlosser/innen
  • Ärzt(e) innen
  • Diplomingenieur(e) innen soweit nicht anderweitig eingeordnet
  • Triebfahrzeugführer/innen
  • Lackierer/innen
  • Kraftfahrzeugmechaniker/innen
  • Techniker/innen für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik
  • Techniker/innen für Wirtschaftswesen
  • Medizinisch-technische Fachkräfte
  • Wirtschaftstreuhänder/innen
  • Zimmerer/innen
  • Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Bauwesen
  • Techniker/innen soweit nicht anderweitig eingeordnet
  • Lohn-, Gehaltsverrechner/innen
  • Bautischler/innen
  • Bauspengler/innen
  • Bau- und Möbeltischler/innen
  • Maschinenschlosser/innen
  • Karosserie-, Kühlerspengler/innen
  • Huf- und Wagenschmied(e)innen
  • Pflasterer/innen
  • Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Wirtschaftswesen
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Eisen- und Metallwaren, Maschinen, Haushalts- und Küchengeräten
  • Grobmechaniker/innen
  • Elektromechaniker/innen
  • Diplomingenieur(e) innen für Wirtschaftswesen
  • Bau-, Blech-, Konstruktionsschlosser/innen
  • Betonbauer/innen
  • Hebammen
  • Techniker/innen mit höherer Ausbildung für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik
  • Fleischer/innen
  • Kunststoffverarbeiter/innen
  • Physikalisch-technische Sonderberufe
  • Buchhalter/innen
  • Gaststättenköch(e) innen
  • Techniker/innen für Datenverarbeitung
  • Werkzeug-, Schnitt- und Stanzenmacher/innen
  • Platten-, Fliesenleger/innen
  • Hafner/innen, Töpfer/innen, Ofensetzer/innen
  • Einkäufer/innen
  • Bodenleger/innen
  • Warenhausverkäufer/innen
  • Tiefbauer/innen
  • Rauchfangkehrer/innen
  • Techniker/innen für Bauwesen
  • Automaten-, Maschineneinrichter/innen, -einsteller/innen
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Parfümerien, Wasch-, Haushaltsartikeln, Farben, Lacken
  • Naturblumenbinder/innen
  • Holzmaschinenarbeiter/innen
  • Zuckerbäcker/innen
  • Bahnberufe anderer Art
  • Wirtschafter/innen, andere Hotel-, Gaststättenfachleute, Heimverwalter/innen
  • Speditionsfachleute
  • Zahnprothesenmacher/innen
  • Fakturist(en) innen, Abrechner/innen
  • Diplomingenieur(e) innen für technische Physik, Physiker/innen
  • Techniker/innen für Vermessungswesen
  • Elektroberufe
  • Berufe der maschinellen Metallbearbeitung
  • Kaffeemittel-, andere Nahrungsmittelhersteller/innen
  • Diplomingenieur(e) innen für Bauwesen
  • Maurer/innen
  • Bäcker/innen
  • Erzieher/innen
  • Metallwarenmacher/innen, -montierer/innen
  • Nicht diplomierte Krankenpfleger/innen und verwandte Berufe
  • Sozial-, Wirtschaftswissenschafter/innen, wissenschaftliche Statistiker/innen
  • Glaser/innen
  • Gleisbauer/innen
  • Friseur(e) innen, Maskenbildner/innen
  • Maler/innen, Anstreicher/innen
  • Technische Zeichner/innen
  • Kosmetiker/innen, Hand-, Fußpfleger/innen
  • Versicherungsvermittler/innen, -vertreter/innen
  • Diätolog(en) innen
  • Steinmetz(en) innen, Steinbildhauer/innen
  • Zugführer/innen, Zugschaffner/innen
  • Masseur(e) innen
  • Möbeltischler/innen
  • Magazin-, Lagerfachleute, Expedient(en)innen
  • Wirtschaftsverwalter/innen
  • Diplomingenieur(e) innen für technische Chemie, Chemiker/innen
  • Fürsorger/innen, Sozialarbeiter/innen
  • Autobuslenker/innen
  • Schulbusfahrer/innen
  • Berufskraftfahrer/innen - Personenbeförderung
  • Straßenbahnwagenführer/innen

Die Liste der regionalen Mangelberufe umfasst im Jahr 2024 folgende Berufe

Niederösterreich:

  • Techniker/innen für Landwirtschaft, Wein- u. Gartenbau
  • Techniker/innen für technische Chemie
  • Spinnerei-, Webereiarbeiter/innen
  • Haushaltsköch(e) innen
  • Wissenschafter/innen
  • Kellner/innen

Oberösterreich:

  • Orthopädieschuhmacher/innen
  • Oberflächenschleifer/innen
  • Techniker/innen für Landwirtschaft, Wein- u. Gartenbau
  • Fernmeldemonteur(e) innen
  • Stanzer/innen
  • Metalloberflächenveredler/innen
  • Herren- und Damenschneider/innen
  • Grafische Drucker/innen
  • Feinmechaniker/innen
  • Bühnen-, fernseh-, film- und tontechnische Sonderberufe
  • Händler/innen, Verkäufer/innen von Fahrzeugen, Bestandteilen und Zubehör
  • Korrespondent(en) innen, Bürosekretär(e)innen
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Textil- und Bekleidungswaren
  • Industrie-, Gewerbekaufleute, Kontorist(en)innen
  • Tierärzt(e) innen
  • Tätige Betriebsinhaber/innen, Direktor/innen, Geschäftsleiter/innen und verwandte Berufe
  • Werbefachleute
  • Wirtschaftsberater/innen
  • Isolierer/innen
  • Techniker/innen für technische Chemie
  • Maschinist(en) innen, Wärter/innen an Kraftmaschinen
  • Reise-, Fremdenverkehrsfachleute
  • Konsumentenberater/innen
  • Stenograf(en) innen, Maschinschreiber/innen
  • Kellner/innen
  • Schriftsteller/innen, Journalist(en)innen
  • Rechtskonsulent(en) innen, Jurist(en)innen
  • Chemielaborant(en) innen, Stoffprüfer/innen (Chemie)
  • Drogist(en) innen
  • Papier-, Pappenmacher/innen
  • Gärtner/innen
  • Schilder-, Schriftenmaler/innen
  • Tapezierer/innen, Polster(er)innen
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Schuhen
  • Wissenschafter/innen
  • Lehrer/innen anderer Art (ohne Turn-, Sportlehrer/innen)
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Lebens- und Genussmitteln
  • Diplomingenieur(e) innen für Architektur, Mag. der Architektur

Salzburg:

  • Kunststein-, Betonwarenerzeuger/innen
  • Tapezierer/innen, Polster(er)innen
  • Herren- und Damenschneider/innen
  • Stukkateur(e) innen
  • Industrie-, Gewerbekaufleute, Kontorist(en)innen
  • Händler/innen, Verkäufer/innen von Fahrzeugen, Bestandteilen und Zubehör
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Lebens- und Genußmitteln
  • Maschinist(en) innen, Wärter/innen an Kraftmaschinen
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Textil- und Bekleidungswaren
  • Kellner/innen
  • Korrespondent(en) innen, Bürosekretär(e)innen
  • Tätige Betriebsinhaber/innen, Direktor/innen, Geschäftsleiter/innen und verwandte Berufe
  • Gärtner/innen
  • Werbefachleute
  • Reise-, Fremdenverkehrsfachleute
  • Intendant(en) innen und verwandte leitende Berufe
  • Sonstige Händler/innen u. Verkäufer/innen

Steiermark:

  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Textil- und Bekleidungswaren
  • Herren- und Damenschneider/innen
  • Kellner/innen
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Schuhen
  • Händler/innen, Verkäufer/innen von Fahrzeugen, Bestandteilen und Zubehör
  • Reise-, Fremdenverkehrsfachleute
  • Werbefachleute

Tirol:

  • Tapezierer/innen, Polster(er)innen
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Textil- und Bekleidungswaren
  • Isolierer/innen
  • Stukkateur(e) innen
  • Industrie-, Gewerbekaufleute, Kontorist(en)innen
  • Werbefachleute
  • Kellner/innen

Vorarlberg:

  • Weber/innen, Webstuhleinrichter/innen
  • Appreteur(e) innen, andere Textilveredler/innen,(ohne Stoffdrucker/innen)
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Textil- und Bekleidungswaren
  • Volkschullehrer/innen
  • Händler/innen und Verkäufer/innen von Lebens- und Genussmitteln
  • Reise-, Fremdenverkehrsfachleute
  • Kellner/innen
  • Tapezierer/innen, Polster(er)innen
  • Maschinist(en) innen, Wärter/innen an Kraftmaschinen
  • Wissenschafter/innen
  • Schriftsteller/innen, Journalist(en)innen
  • Tätige Betriebsinhaber/innen, Direktor/innen, Geschäftsleiter/innen und verwandte Berufe
  • Stukkateur(e) innen
  • Wirtschaftsberater/innen
  • Bank-, Sparkassen-, Privatversicherungsfachleute

 

Zulassungsverfahren

Fachkräfte in Mangelberufen haben den Antrag auf die Ausstellung einer „Rot-Weiß-Rot–Karte“ gemeinsam mit einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, die Fachkraft beschäftigen zu wollen und die im Antrag angegebenen Beschäftigungsbedingungen einzuhalten, bei der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde (= der Landeshauptmann bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen. Der Antrag kann auch vom Arbeitgeber im Inland eingebracht werden.

Dem Antrag ist ein Arbeitsvertrag anzuschließen, aus dem die wesentlichen Bedingungen des Dienstverhältnisses, insbesondere die genaue Beschreibung der Tätigkeit, das Ausmaß der Beschäftigung und das vereinbarte Entgelt hervorgehen müssen.

Weiters müssen bei den Kriterien Qualifikation, Berufserfahrung, Sprache und Alter 55 von 90 Punkten erreicht werden. Zusätzlich muss eine Entlohnung entsprechend dem Kollektivvertrag und betriebsüblicher Überzahlung gewährleistet sein. Die Arbeitsmarktprüfung entfällt, weil bereits in der Fachkräfteverordnung festgelegt wird, dass in den dort angeführten Berufen ein Mangel am Arbeitsmarkt vorliegt.

Nach Überprüfung durch die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde und durch die zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS wird die Rot-Weiß-Rot-Karte dem Antragsteller von der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde ausgestellt. Die regionale Geschäftsstelle des AMS hat unverzüglich nach Beginn der Beschäftigung die Anmeldung zur Sozialversicherung zu überprüfen. Entspricht diese nicht den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen, ist die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde zu verständigen.

Melde- und Bereithaltungspflichten

Der Arbeitgeber hat der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS innerhalb von drei Tagen Beginn und Ende der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen zu melden, wenn diese nicht bereits über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ verfügen.


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.02.2024