Nahaufnahme von Halbleitern in den Farben Blau, Rosa und Türkis
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ROHS-Richtlinie: Ausnahme für Cadmium in direkt auf LED-Halbleiterchips angebrachten Quantenpunkten zur Wellenlängenwandlung

Ausnahmen von Stoffbeschränkungen in den Einträgen 39a und 39b

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Die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/1416 ändert im Anhang III der ROHS-RL (Von der Beschränkung gemäß Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Verwendungen) bezüglich Ausnahmen von Stoffbeschränkungen den Eintrag 39a und fügt den Eintrag 39b ein:

Änderung des Eintrags 39a:

  • Cadmiumselenid in cadmiumhaltigen Halbleiter-Nanokristall-Quantenpunkten zur Wellenlängenwandlung in Anwendungen in Display-Beleuchtungen (< 0,2 μg Cd je mm² Bildschirmfläche)
    Ab dem 28. Mai 2026 darf Hart-PVC, das aus elektrischen und elektronischen Fenstern und Türen rückgewonnen wird, nur für die Herstellung neuer Erzeugnisse der Kategorien gemäß Eintrag 63 Nummer 18 Buchstaben a bis d des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verwendet werden.
  • Die Anwendung der Ausnahme 39a läuft für alle Kategorien am 21. November 2025 ab.

Einfügung des Eintrags 39b:

  • Cadmium in Halbleiter-Nanokristall-Quantenpunkten zur Wellenlängenwandlung, die direkt auf LED-Halbleiterchips angebracht und in Display- und Projektionsanwendungen verwendet werden (< 5 μg Cd je mm2 LED-Chip-Oberfläche), maximal 1 mg pro Gerät
  • Die Anwendung der Ausnahme 39b läuft für alle Kategorien am 31. Dezember 2027 ab. 

Die Änderungen wurden am 21. Mai 2024 kundgemacht. Sie treten mit 10. Juni 2024 in Kraft und sind ab 1. Jänner 2025 anzuwenden. Die nationale Umsetzung ist durch den dynamischen Verweis im § 4 Abs. 2a Elektroaltgeräteverordnung ohne weitere Veröffentlichung abgedeckt.

Stand: 23.05.2024

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