Altlasten: Begutachtung zur 2. Altlastenatlas-Verordnung-Novelle 2023
Bekanntgabe sanierter/gesicherter Standorte und Ausweisung neuer Altlasten
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Das BMK hat einen Entwurf einer Novelle zur Altlastenatlasverordnung (BGBl. II Nr. 232/2004 idgF) zur Begutachtung versandt.
Die geplanten Änderungen betreffen die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark. Inhalt des vorliegenden Entwurfes ist die Ausweisung weiterer Altlasten, die Festlegung der Prioritätenklasse, die Änderung der Prioritätenklassen als „gesichert“ bzw. „saniert“ bei Altlasten. Änderungen bei den Grundstücksnummern, der Katastralgemeinde oder des Bezirkes. Letztere sind in der nachstehenden Aufstellung nicht berücksichtigt.
Altlast | Art der Altlast in der Gemeinde | Anmerkung zur Altlast | Prioritätenzuweisung bzw. Status der Altlast |
---|---|---|---|
Chemische Reinigung Irei Hollabrunn | Altstandort in Hollabrunn (N) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 3 |
Chemische Reinigung Schöberl | Altstandort in Hollabrunn (N) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 3 |
AMAG – Störfallbecken Nord | Altablagerung in Braunau am Inn (OÖ) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 3 |
AMAG – Lochnerfeld | Altablagerung in Braunau am Inn (OÖ) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 2 |
Gaswerk Rudersdorf | Altstandort in Graz (Stmk) | Änderung der Prioritätenklasse auf saniert | saniert |
Details zu den einzelnen Standorten sind im Verzeichnis der Altlasten abrufbar. Weitere Informationen finden Sie im Altlasten-Portal.
Die angefügten Begutachtungsunterlagen beinhalten den Entwurf, Erläuterungen und das Vorblatt.
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Ihre allfällige Stellungnahme zum Verordnungsentwurf senden Sie bitte bis spätestens Freitag, 5. April 2024 an Ihre Wirtschaftskammer, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann.