Euromünzen im Glas mit einer Pflanze und Euroscheinen im Hintergrund
© Vitor Miranda | stock.adobe.com

Änderung des Umweltförderungsgesetzes − Bereich Kreislaufwirtschaft

Anhebung der Fördermittel

Lesedauer: 1 Minute

Der Zusagerahmen für die Förderschiene Kreislaufwirtschaft wird für das Jahr 2024 ausgehend von einem Initiativantrag um 50 Millionen Euro angehoben. Dadurch soll die Ausweitung der Förderung für die Verlängerung der Lebensdauer oder Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten (Reparaturbonus) auf weitere Produktkategorien ermöglicht werden.

Geändert wird § 6 Abs. 2h durch Anhebung der zur Verwendung bereitstehenden Mittel von 83 Millionen Euro auf maximal 133 Millionen Euro. Bei Investitionen können erhöhte laufende Kosten bis zu einem Zeitraum von maximal zehn Jahren berücksichtigt werden (§ 24 Abs. 1 Z. 8 lit. a).

Die Änderungen treten mit 18. April 2024 in Kraft. Betroffenheit besteht insbesondere bei Förderwerber und Abwicklungsstellen im Bereich Kreislaufwirtschaft.

Stand: 18.04.2024

Weitere interessante Artikel
  • Zwei blaue Metallfässer mit roten quadratischen Stickern: Schwarzes Symbol einer Flamme, Schriftzug Flammable Liquid 3 und weiße quadratische Sticker mit Phiolen, die Flüssigkeit auf Hand & Baum tropfen sowie Fisch & blattloser Baum
    Chemie/Abfall – Festlegung Konzentrationen von Hexabromcyclododecan und Methoxychlor
    Weiterlesen