Wiener Fußgängerzone mit Menschen (unscharf)
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Flugzettel verteilen in Wien

Übersicht zu Regelungen, Kosten und Antrag

Lesedauer: 1 Minute

09.10.2023

Für das Verteilen von Flugzetteln auf öffentlichen Verkehrsflächen zu wirtschaftlichen Zwecken in Wien ist eine Genehmigung erforderlich. Diese Genehmigung wird für maximal 2 Monate erteilt und gilt für ganz Wien (mit Ausnahme einiger Straßen).

Stationäre Verteilung 

Sollen Flugzettel an Hotspots wie z. B. in Fußgängerzonen oder an Autofahrer:innen vor Ampeln verteilt werden, ist eine Bewilligung einzuholen. Wir empfehlen daher mindestens 5 Wochen vorher einzureichen.

Nicht stationäre Verteilung                                                                

Hier findet die Verteilung von Werbematerial in den Straßen Wiens ohne Angabe von konkreten Örtlichkeiten statt. Bei dieser Verteilung ist das Stehenbleiben auf Straßen und Plätzen verboten. Der Antrag ist im Regelfall spätestens 10 Werktage vor dem Beginn des Verteilens einzureichen.

Verfahren, Dauer, Kosten

3 Tage nach Einlangen des Antrags meldet sich die MA 46 beim:bei der Antragsteller:in und teilt mit, dass die Bescheide abzuholen sind. Beim Abholen der Bescheide sind einmalig ca. 90 Euro an Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben zu bezahlen. Landesabgaben pro Person und Tag werden derzeit nicht eingehoben. 

Falls für mehrere Personen die Flugzettelverteilung beantragt wurde, wird pro Person ein Bescheid ausgestellt, welche die Zettelverteiler:innen mitzuführen haben. Im Bescheid wird u.a. festgelegt, dass an bestimmten Örtlichkeiten keine Flugzettel verteilt werden dürfen (z.B. U-Bahn-Stationen). 

Antrag

Der Antrag kann online gestellt werden.

Für einen schriftlichen Antrag genügt ein formloses Schreiben mit folgenden Inhalten:

  • Firmenname, Ansprechpartner:in, Adresse, Telefonnummer
  • Zeitraum der geplanten Verteilung
  • Örtlichkeit der geplanten Verteilung
  • Anzahl der Personen, die Flugzettel verteilen
  • 1 Exemplar des Flugzettels  

Zuständige Behörde

Magistratsabteilung 46, Gruppe Gebrauchserlaubnisse
Niederhofstr. 21, 1120 Wien
Kundencenter 1. Stock
Öffnungszeiten des Kundencenters: Montag – Freitag 8.00 – 15.00 Uhr        

T +43 1 95559
F +43 1 81114 – 99 – 92110
E post@ma46.wien.gv.at