Person in Businesskleidung arbeitet an einem Ausschnitt eines Modells mit Wohnbau- und Grünanlagen
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Bebauungsplan gemäß der Bauordnung Wien

Im Bebauungsplan werden die wesentlichsten Inhalte per Planzeichen festgelegt

Lesedauer: 1 Minute

29.12.2023

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan regelt im Detail die bauliche Ausnutzbarkeit – die Bebauungsbedingungen - einer Grundfläche / einer Liegenschaft (§ 5 BO für Wien): 

„Die Bebauungspläne haben darzustellen, ob bzw. in welcher Weise die von den Flächenwidmungsplänen erfassten Grundflächen und die darüber- oder darunterliegenden Räume bebaut werden dürfen (…)“

Neben dem Paragraphen 5 der Wiener Bauordnung sind für die bauliche Ausnützbarkeit eines Bauplatzes relevante Bestimmungen in den Paragraphen 75 bis 86 der Bauordnung für Wien festgelegt. Gerade auch für betriebliche Nutzungen ist die bauliche Ausnutzbarkeit maßgeblich. Bestehende und bewilligte Bauten sind von einem neuen Bebauungsplan dann betroffen, wenn wesentliche Änderungen am Bestand vorgenommen werden (Zu- und Umbauten).  

Welche Bestimmungen und Planzeichen gibt es im Detail?

Im Bebauungsplan werden die wesentlichsten Inhalte per Planzeichen festgelegt (siehe Spalte Planzeichen im Merkblatt). Alle weiteren Bestimmungen werden im Plan als BB (Besondere Bestimmungen) ausgewiesen und werden textlich beschrieben (hier wird in der Tabelle kein eigenes Planzeichen ausgewiesen).

Die Mindestinhalte der Bebauungspläne sowie die Erklärung der Planzeichen finden Sie im Infoblatt im Downloadbereich.

Sollten Sie ein Bauvorhaben planen, können Sie zur Absicherung der Bebauungsbestimmungen auf die Dauer der Planungsphase um Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen ansuchen. Das Ansuchen ist bei der MA 64 (Magistratsabteilung Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten – Gruppe Baurecht) einzubringen und die Bekanntgabe gilt für die Dauer von 18 Monaten ab Ausstellungsdatum. 

Serviceleistungen der Wirtschaftskammer Wien

Als Service der Wirtschaftskammer Wien, Teilbereich Standort- und Infrastrukturpolitik, werden bei Planänderungen alle betroffenen Mitglieder über die Auflage verständigt.

Sie können sich als interessiertes Unternehmen oder als interessierte Privatperson zusätzlich auch für ein Flächenwidmungsplan-Infomail anmelden. Mittels dieses Infomails erhalten Sie dann Informationen über aktuelle öffentliche Auflagen von neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in Wien. Wir beraten Sie gerne bei Fragen zu den rechtskräftigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen und insbesondere bei laufenden Änderungsverfahren. 

Kontakte und Auskünfte

Stadt Wien

Wiener Stadtplanungshaus - Planungsauskunft Wien
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