Food-Trucks in Wien
Die Wirtschaftskammer Wien bietet individuelle Beratungen zu Ihrem Food-Truck-Projekt an
Lesedauer: 3 Minuten
Betreiber:innen von Food-Trucks sind mit einer Vielzahl an Vorschriften und unterschiedlichen Behördenzuständigkeiten konfrontiert. Grundsätzlich ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Möglichkeiten jeder Food-Truck individuell zu beurteilen und es können dementsprechend unterschiedliche Genehmigungen erforderlich sein. Die Wirtschaftskammer Wien bietet individuelle Beratungen an, wenn Sie bereits eine genaue Vorstellung
von Ihrem Food-Truck-Projekt haben.
Der Standplatz
Die wahrscheinlich einfachste Variante ist der Betrieb auf Privatgrund. Dennoch ist eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) notwendig. Bei dieser StVO Bewilligung wird geprüft, ob durch das Vorhaben die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Verkehrsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Food-Truck sind z.B. wartende Kunden, die unter Umständen den Fußgängerverkehr auf einem Gehweg stören können. Bei einer Fläche, die groß genug ist, stellt dies kein größeres Problem dar und die Bewilligung
wird im Regelfall erteilt..
Privatgrund
Die wahrscheinlich einfachste Variante ist der Betrieb auf Privatgrund. Dennoch ist eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) notwendig. Bei dieser StVO Bewilligung wird geprüft, ob durch das Vorhaben die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Verkehrsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Food-Truck sind z.B. wartende Kunden, die unter Umständen den Fußgängerverkehr auf einem Gehweg stören können. Bei einer Fläche, die groß genug ist, stellt dies kein größeres Problem dar und die Bewilligung wird im Regelfall erteilt.
Märkte
Eine weitere Möglichkeit einen Food-Truck zu betreiben bieten die Wiener Märkte. Die Marktplätze werden vom Marktamt nach der Marktordnung vergeben. Hierbei ist ein Antrag unter Berücksichtigung eigener Regelungen notwendig. Es gilt jedoch ein Gleichgewicht zwischen Verkaufs- und Gastronomieständen zu wahren.
Veranstaltungen
Falls der Food-Truck im Rahmen einer Veranstaltung betrieben werden soll, sind zusätzlich die veranstaltungsrechtlichen Regelungen einzuhalten. Bei Veranstaltungen ist es am besten, sich direkt an den jeweiligen Veranstalter zu wenden.
Parkspur
Es gibt die Möglichkeit den Food-Truck in einer Parkspur aufzustellen. Dazu ist es notwendig, neben der Bewilligung für den Verkaufsstand ein Halte- und Parkverbot für einen Standplatz zu beantragen. Wird der Standplatz bewilligt, kann man dort langfristig seinen Food-Truck betreiben.
eingehalten werden (hängt vom Standplatz ab).
Gewerbeberechtigung
Food-Truck BetreiberInnen benötigen die passende Gewerbeberechtigung, meist Gastgewerbe. Bei der Gewerbeanmeldung ist ein Hauptbetriebsstandort anzugeben. Jeder zusätzliche Verkaufsstandort eines Food-Trucks muss als weitere Betriebsstätte angezeigt werden.
Planen Sie einen extravaganten Food-Truck-Verkauf (z.B. mit Porzellangeschirr, Edelstahlbesteck und Kristallgläser) oder Alkoholausschank, so müssen Sie die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gastgewerbe erfüllen (z.B. Lehrabschluss). Es ist auch möglich, einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der die Qualifikationen mitbringt, einzustellen. Entspricht Ihr Konzept dem klassischen Imbissverkauf (z.B. Einweggeschirr, Getränkedosen) mit max.
8 Verabreichungsplätzen, dann benötigen Sie keine weiteren Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit (freie Gastgewerbe). Die Gewerbeanmeldung kann beim magistratischen Bezirksamt Ihres Hauptbetriebsstandortes durchgeführt werden. Online ist dies ebenso möglich.
Betriebsanlage & Arbeitsstätte
Wenn im Food-Truck ArbeitnehmerInnen beschäftig werden sollen, so sind die Arbeitnehmerschutzvorschriften, insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (z.B. Raumhöhe, Bodenfläche) zu beachten. Auch die lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Diese werden durch das Marktamt kontrolliert. Für die Arbeitsstätte ist das jeweilige Arbeitsinspektorat
zuständig.
Je nach konkretem Geschäftskonzept (Kochbetrieb, Betriebszeiten, etc.) kann eine Betriebsanlagengenehmigung für den jeweiligen Standort des Food-Trucks notwendig sein. Dabei kommt es auf die Emissionen; wie Lärm und Geruch, des Trucks an.
Der Truck
Da es sich bei Food-Trucks im Normalfall um einen Umbau eines bestehenden Fahrzeuges handelt, ist eine Einzelgenehmigung notwendig. Diese ist in Wien bei der Landesfahrzeugprüfstelle durchzuführen. Das Fahrzeug hat dabei allen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes zu entsprechen. Unter Umständen ist es möglich, bei spezialisierten Betrieben ein bereits
einzelgenehmigtes Fahrzeug zu erwerben oder einen entsprechenden Umbau in Auftrag zu geben.
Es gilt jedoch stets auf das höchstzulässige Gesamtgewicht zu achten, da es gerade bei Umbauen zu Überschreitungen kommen kann. Beim höchstzulässigen Gesamtgewicht, gilt es auch die Einrichtung, Maschine etc. ein zu berechnen..
Ein Food-Truck kann nach einem Umbau mehr als 3,5 t Gesamtgewicht aufweisen. Dann ist ein Führerschein der Klasse C notwendig. Ist der Food-Truck als LKW und nicht als Sonderkraftfahrzeug zugelassen, so ist dieser mit einer Abgasplakette zu versehen. Es empfiehlt sich ein Fahrzeug der Abgasklasse Euro 3 oder besser zu verwenden. Bei Fahrten außerhalb von Wien können andere Umweltschutzbestimmungen gelten (z.B. bei Fahrten zu Veranstaltungen).
Informationsveranstaltungen
Findet sich keine Veranstaltung, ist diese in Vorbereitung.