
Umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer
Was ist das und was ändert sich 2025!
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Inhaltsverzeichnis
Die Kleinunternehmerregelung ist besonders für Gründer und nebenberuflich Selbstständige attraktiv, da sie Rechnungen ohne Umsatzsteueraufschlag ausstellen können. Dadurch können sie einen wirtschaftlichen Vorteil generieren, insbesondere wenn ihre Wertschöpfung hauptsächlich aus eigener Arbeitsleistung besteht. Ein weiterer Vorteil ist die einfachere Buchhaltung, da keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Im Gegenzug entfällt für Kleinunternehmer allerdings der Vorsteuerabzug, was bedeutet, dass sie die Umsatzsteuer, die sie selbst beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen, nicht vom Finanzamt gegenverrechnen können. Dies kann sich insbesondere bei größeren Investitionen nachteilig auswirken.
Mit dem 1. Januar 2025 traten bedeutende Änderungen in Kraft. Bisher lag die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei 35.000 € netto. Sobald diese Grenze überschritten wurde, unterlag der gesamte Jahresumsatz der Umsatzsteuerpflicht, was für Unternehmer zu finanziellen und administrativen Herausforderungen führte. Ab 2025 wird diese Grenze auf 55.000 € brutto angehoben. Zudem wird nur der Betrag steuerpflichtig, der über dieser Grenze liegt, während der darunterliegende, vor Erreichen der Grenze erzielte Umsatz, weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleibt. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung dar, da Kleinunternehmer nach einer Überschreitung nicht mehr die bisher getätigten Umsätze nachversteuern müssen (das stellte einen erheblichen finanziellen Aufwand dar).
Eine weitere Neuerung betrifft die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung nun unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Staaten anzuwenden. Dazu muss man sich Online für das entsprechende Land Registrieren (erhält einen KU-Nummer mit der Endung EX), darf die KU Grenzen des jeweiligen Staates und den Gesamt EU-Umsatz von EUR 100.000 nicht überschreiten. Dadurch erhalten Unternehmer, die grenzüberschreitend tätig sind, mehr Flexibilität und können von den Vorteilen der Regelung auch außerhalb ihres Heimatlandes profitieren.
Insgesamt bringen die Änderungen deutliche Erleichterungen für Kleinunternehmer und Gründer, indem sie ihnen eine höhere Umsatzgrenze und mehr Planungssicherheit bieten.