Mehrere unterschiedlich hohe Münzstapel der Größe nach aufsteigend nebeneinander positioniert, darüber jeweils weiße Prozentzeichen, schräger Strich mit links und rechts versetzter 0, sowie Pfeil der über den Stapeln nach oben deutet
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Langjährige Forderungen der Wirtschaftskammer erfüllt

Mit der Abschaffung der kalten Progression bekommen die Steuerzahler heuer rund zwei Milliarden Euro vom Fiskus zurück. Zum variablen Drittel von rund 650 Millionen Euro sind laut Ministerrat folgende Änderungen für den 01.01.2025 geplant und erfüllen damit langjährige Forderungen der Wirtschaft

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17.07.2024

Änderungen für Kleinunternehmer:

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird von bisher 35.000 Euro netto (bzw 42.000 brutto bei Normalsteuersatz von 20%) auf 55.000 Euro brutto angehoben. Die neue erhöhte Grenze von 55.000 Euro soll zukünftig nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer gelten. Mit diesen Maßnahmen werden die betroffenen Kleinunternehmer administrativ spürbar entlastet.

Reisekosten:

Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütung und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder bezahlt werden, sind nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren, und daher bis zu einer festgesetzten Höhe Steuer- und Abgabenfrei. Dabei steht das volle Tagesgeld für 24 Stunden zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen.

Folgende Reisekosten sollen sich ändern:

Inländisches Tagesgeld: 30,00 Euro (bisher 26,40)

Inländisches Nächtigungsgeld: 17,00 Euro (bisher 15,00)

Kilometergeld PKW: 0,50 Euro (bisher 0,42)

Kilometergeld Motorfahrräder und Motorräder: 0,50 Euro (bisher 0,24)

Kilometergeld Mitfahrer: 0,15 Euro (bisher 0,05)

Kilometergeld Fahrrad/Fußgänger: 0,50 Euro (bisher 0,38)

Sachbezug Dienstwohnungen:

Bis dato ist für Dienstwohnungen dann kein Sachbezug anzusetzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft überlässt, die nicht Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, und nicht größer als 30 m² ist. Dieser Wert soll nunmehr auf 35 m² erhöht werden. Weiters wurden bisher die Gemeinschaftsräume jedem Nutzungsberechtigten voll zugerechnet, dies soll zukünftig nur mehr anteilsmäßig für die einzelne Bewohnern geschehen.

Und als Kernstück wurden auch noch die Tarife um einen Prozentsatz von knapp 4 % erhöht.

Das bedeutet für den Tarif:

für die ersten 13.308 Euro (bisher 12.816): 0%

für Einkommensteile über 13.308 Euro (bisher 12.816) bis 21.617 Euro (bisher 20.818): 20%

für Einkommensteile über 21.617 Euro (bisher 20.818) bis 35.836 Euro (bisher 34.513): 30%

für Einkommensteile über 35.836 Euro (bisher 34.513) bis 69.166 Euro (bisher 66.612): 40%

für Einkommensteile über 69.166 Euro (bisher 66.612) bis 103.072 Euro (bisher 99.266): 48%

für Einkommensteile über 103.072 Euro (bisher 99.266): 50%

für Einkommensteile über eine Million Euro in den Kalenderjahren 2016 bis 2025: 55%

Die Absetzbeträge (Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für Pendler, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag) samt der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sollen zu 100% an die Inflationsrate angepasst werden. Die Freigrenze der sonstigen Bezüge (insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld) soll ebenfalls an die Inflation angepasst werden.