Harmonisierte Normen für Haushaltsgeschirrspüler
Änderungen für Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign
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Folgende Änderungen werden im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2022 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 vorgenommen:
Als Verweis auf die harmonisierte Norm für die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 sowie für das Ökodesign von Haushaltsgeschirrspülern zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2022, gilt:
EN 60436:2020 Elektrische Geschirrspülmaschinen für den Hausgebrauch − Messverfahren für Gebrauchseigenschaften
EN 60436:2020/A11:2020
EN 60436:2020/AC:2020-06
EN 60436:2020/A12:2022
Der Durchführungsbeschluss wurden am 12. September 2023 im Amtsblatt L 224 kundgemacht. Er gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/913 wird damit aufgehoben.
Vom Beschluss betroffen sind alle Unternehmen, die Haushaltsgeschirrspüler herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1759 über die harmonisierten Normen für Haushaltsgeschirrspüler zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2022 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017
- Verordnung (EU) 2019/2017 in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern
- Verordnung (EU) 2019/2022 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsgeschirrspüler
- Verordnung 2012/1025/EU zur europäischen Normung
- WKO Infos zur CE-Kennzeichnung und Normen
Stand: 12.09.2023