LKW fährt auf einer Autobahn bei einer Maut-Stelle vorbei
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Lkw-Maut in Tschechien

Welche Pflichten hat der Lenker? Wer muss Maut bezahlen?

Lesedauer: 4 Minuten

Wer muss in Tschechien Maut bezahlen?

Für die Benutzung tschechischer Autobahnen und Schnellstraßen sowie einiger ausgewählter Straßen 1. Klasse mit Kfz über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) ist eine kilometerabhängige Maut zu entrichten. Hierfür wurde ein elektronisches Mautsystem eingerichtet. Für Kfz mit einem hzG bis zu 3,5 t besteht demgegenüber eine Vignettenpflicht.

Keine Mautpflicht besteht insbesondere für Blaulicht- und Militärfahrzeuge sowie Fahrzeuge im Straßenerhaltungsdienst.

Auf welchen Straßen gilt die Maut?

Eine Auflistung der gebührenpflichtigen Straßenabschnitte findet sich auf www.mytocz.eu. Die jeweiligen Strecken sind auch auf der Tschechienkarte des Systembetreibers ersichtlich.

Wie funktioniert die Erfassung von Strecken und Bezahlung der Maut?

Kfz über 3,5 t hzG sind vor der Fahrt auf gebührenpflichtigen Straßen zu registrieren und mit einem Gerät, der sogenannten On-Board-Unit (OBU) Billien 5051, auszustatten. Die OBU ist in der Nähe von Grenzübergängen und entlang der gebührenpflichtigen Straßen in Kundenbüros und Tankstellen, den sogenannten Kontakt- und Vertriebsstellen erhältlich. Erfolgt die Registrierung online über die Kundenzone, wird die OBU per Kurierdienst geliefert oder kann diese bei einer der o.a. Stellen persönlich abgeholt werden. Die Kaution für ein Gerät beträgt 2.468,00 tschechische Kronen.

Beachte: Am 1.12.2019 wurde in Tschechien ein neues satellitengestütztes Mautsystem eingeführt. Die Umstellung brachte mit sich, dass sich Mautpflichtige nunmehr im neuen System registrieren und die Fahrzeuge mit dem OBU-Modell Billien 5051 (anstatt dem OBU-Modell Premid) ausgerüstet sein müssen.

Die Bezahlung der Maut kann mittels Pre-Pay-Verfahren oder Post-Pay-Verfahren erfolgen.

  • Pre-Pay-Verfahren: Hier muss im Voraus, also noch vor Fahrtantritt, Guthaben auf die UBO gebucht werden (bei erstmaliger Buchung mindestens 1.000,00 tschechische Kronen). Die Zahlung kann bar, per Überweisung oder mittels Tank-, Kredit- oder Bankomatkarte erfolgen. Die zuvor durchzuführende Registrierung kann sowohl bei einer der 15 Kontaktstellen (meistens regionale Büros der tschechischen Wirtschaftskammer) als auch bei den zahlreichen Vertriebsstellen (vorwiegend Tankstellen) vorgenommen werden. Zudem ist die Registrierung online über die Kundenzone möglich.
  • Post-Pay-Verfahren: Hier werden die absolvierten Fahrten durch die OBU erfasst und im Nachhinein abgerechnet. Die Zahlung kann daher etwa durch Überweisung/Einziehungsauftrag erfolgen. Die notwendige Registrierung ist nur bei einer der 15 Kontaktstellen oder online über die Kundenzone möglich; dabei müssen im Vergleich zum Pre-Pay-Verfahren mehr Daten angegeben und mehr Dokumente vorgelegt sowie ein Vertrag mit der Betreibergesellschaft geschlossen werden. Damit die Vereinbarung über die Bedingungen einer nachträglichen Zahlung wirksam wird, muss eine Garantieurkunde vorgelegt werden. Wie hoch die Bankgarantie sein muss, kann in einem Bankgarantierechner berechnet werden.

Bei der Fahrzeugregistrierung im elektronischen Mautsystem müssen entweder Fahrzeugbrief oder Zulassungsschein vorgelegt werden. Es werden Informationen wie Kennzeichen, Fahrzeugkategorie, Gesamtgewicht des Fahrzeugs, Achsenanzahl sowie Emissionsklasse verlangt. Wichtig ist auch anzugeben, ob das Fahrzeug derart ausgestattet ist, dass die korrekte Funktion der Bordeinheit beeinträchtigt werden könnte (z.B. durch eine metallbeschichtete Windschutzscheibe).

Die Rückgabe der OBU ist persönlich oder per Post an folgende Anschriften möglich: Annex NET s.r.o., České družiny 1673/5, 160 00 Praha 6, Czech Republic (für das OBU-Modell Billien 5051) bzw. ŘSD ÚPEM, nábřeží Ludvíka Svobody 1222/12, 110 00 Praha 1, Czech Republic (für das OBU-Modell Premid).

Zu den wesentlichen Pflichten des Lenkers gehört insbesondere:

  • OBU ordnungsgemäß an der Innenseite der Windschutzscheibe installieren und korrekt handhaben (Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise beachten)
  • Richtigkeit der Einstellungen und Funktionsfähigkeit der OBU vor, während und nach der Fahrt sicherstellen (Kennzeichen, Anzahl der Achsen,…)
  • Systembetreiber unverzüglich verständigen und ggf. für Austausch sorgen, wenn OBU nicht ordnungsgemäß funktioniert
  • OBU in funktionsfähigem Zustand samt Zubehör fristgerecht retournieren

Beachte: Seit 1.1.2021 muss für Kfz bis 3,5 t hzG vor der Fahrt eine  digitale Vignette (E-Vignette) gekauft werden, auf der vom Lenker insbesondere das Kfz-Kennzeichen einzutragen ist bzw. dieses registriert werden muss. Die Vignette für Kfz bis 3,5 t hzG ist bei den Grenzübergängen sowie in tschechischen Postämtern und Tankstellen des EuroOil-Netzes erhältlich. Sie kann auch online über das Internetportal der Autobahngesellschaft vorab erworben werden, um hohe Strafzahlungen zu vermeiden.

Höhe der Maut

Die Tarife der elektronischen Maut werden nach der Straßenkategorie, dem Fahrzeugtyp und -gewicht, der Emissionsklasse, der Anzahl an Achsen sowie der Tageszeit differenziert.

Die derzeit in Tschechien geltenden Mautsätze können auf der Website des Systembetreibers eingesehen werden.

Mit Hilfe eines Mautkalkulators kann die ungefähre Höhe der Mautgebühr vorab berechnet werden.

Achtung: Mit 1. März 2024 wird eine neue Mautgebührenkomponente eingeführt, die CO2-Emissionen für im elektronischen Mautsystem registrierte Fahrzeuge berücksichtigt. Mit der Änderung werden fünf CO2-Emissionsklassen eingeführt (siehe hier), wobei in der CO2-Emissionsklasse 1 die Gebühren am höchsten und in der CO2-Emissionsklasse 5 die Gebühren am niedrigsten sind.

Beachte: Zunächst werden alle Fahrzeuge in die CO2-Emissionsklasse 1 eingestuft. Für einen Wechsel in eine günstigere CO₂-Emissionsklasse (2–5) ist das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges entscheidend. Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Juli 2019 und alle Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Busse) sind nicht berechtigt, in die höhere CO₂-Emissionsklasse (2-5) eingestuft zu werden. Wurde das Fahrzeug nach dem 1. Juli 2019 erstzugelassen, so wird den Besitzern empfohlen mit Hilfe des CO2-Emissionsklassenfinders hier zu überprüfen, ob sie in eine bessere CO2-Emissionsklasse mit einem niedrigeren Mautsatz wechseln können. Ergibt die Berechnung eine bessere CO2-Emissionsklasse so muss der Besitzer entsprechende Unterlagen (insbesondere Daten aus den Herstellerunterlagen: COC, CIF) nachweisen. Dies kann beim Customer Self Service oder per E-Mail erfolgen.

Ab 1. März 2024 wird die Mautbefreiung für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4,25 t aufgehoben. Diese Fahrzeuge werden neu der Mautpflicht unterliegen. Die Fahrzeuge müssen standardmäßig im Pre-Paid oder Post-Paid Modus registriert und mit einem Bordgerät ausgestattet werden.

Elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 t sind weiterhin von der Entrichtung der Maut befreit.

Verfolgung der Nichtzahler und Sanktionen (Enforcement)

Es gibt sowohl automatische Kontrollen durch stationäre Mautportale als auch Straßenkontrollen durch Teams der Mautpolizei. Bei Nichtbezahlung der Maut, Fahrten ohne OBU und anderen Verstößen gegen die Mautvorschriften können Bußgeldstrafen auferlegt und Verwaltungsverfahren eingeleitet werden.

Weiterführende Informationen

Das tschechische Mautsystem wird von CzechToll s.r.o. betrieben (nähere Informationen finden Sie auf www.mytocz.eu; Service Hotline +420 243 243 243; info@mytocz.eu).

Stand: 20.02.2024