Sonderformen der Lehre!

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Schon gehört? Schon genutzt? Um beeinträchtigten Jugendlichen eine Berufsausbildung zu ermöglichen, wurden die verlängerbare Lehre und die Teilqualifikation entwickelt, die über die gesamte Ausbildungsdauer von der Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt werden.

Um Jugendlichen, die aufgrund kognitiver, körperlicher und auch persönlicher Problemlagen nicht in der Lage sind eine reguläre Lehrausbildung zu absolvieren, eine Berufsausbildung zu ermöglichen, wurden die verlängerbare Lehre und die Teilqualifikation entwickelt (§ 8b Abs 1 und 2 BAG).

Bei der verlängerbaren Lehre kann am Beginn oder auch im Laufe des Lehrverhältnisses im Lehrvertrag eine gegenüber der für den Lehrberuf festgesetzten Dauer längere Lehrzeit vereinbart werden (1 bis max. 2 Jahre Verlängerung). Im Zuge einer Teilqualifikation kann in einem Ausbildungsvertrag eine Einschränkung auf bestimmte (schaffbare) Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes vereinbart werden. Die jedenfalls zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse und auch die Dauer der Ausbildung sind ebenso im Ausbildungsvertrag festzulegen. Die Teilqualifikation kann zwischen einem und drei Jahre dauern und ist auch im Ausbildungspflichtgesetz anerkannt.    

Die verlängerbare Lehre und die Teilqualifikation werden über die gesamte Ausbildungsdauer von der Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Sie übernimmt die Funktion der „Drehscheibe“ rund um alle möglichen auftretenden Problemlagen und die Koordination aller Beteiligten, vor allem auch zwischen Auszubildenden, Berufsschule und Betrieb. 

Die Möglichkeit einer verlängerbaren Lehre oder Teilqualifikation ist gerade jetzt eine große Chance für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen und für Unternehmen. Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die Berufsausbildungsassistenz maßgeschneiderte Unterstützungsangebote für eine Qualifizierung im Rahmen der Lehre. Die Unterstützung der Berufsausbildungsassistenz ermöglicht den Jugendlichen einen erfolgreichen Abschluss ihrer Lehre oder Teilqualifikation.

Weitere Information erhalten Sie in Ihrer Lehrlingsstelle telefonisch unter 0316 601 766 oder per E-Mail lehrlingsstelle@wkstmk.at 

Weitere interessante Artikel
  • Lächelnde Person mit Brillen sitzt auf Stuhl und hält Stift auf Notizblock, im Hintergrund verschwommen weitere Personen auf Stühlen sitzend auf Person vor Whiteboard stehend blickend
    Verlängerung der 1.000 Euro Prämie bei Übernahme aus überbetrieblichen Einrichtungen
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Jetzt Förderanträge für die Basisförderung einreichen
    Weiterlesen