Verlängerung der 1.000 Euro Prämie bei Übernahme aus überbetrieblichen Einrichtungen
Die Förderung für die Übernahme eines Lehrlings aus einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung wurde bis zum 31. Dezember 2025 ausgedehnt.
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Die folgenden Kriterien müssen erfüllt sein, um in den Genuss der Förderung zu kommen:
- Die begonnene Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung wird im Lehrbetrieb im selben oder verwandten Lehrberuf unter Anrechnung der bereits absolvierten Ausbildungsdauer fortgesetzt.
- Der Lehrling bleibt für mindestens ein Jahr oder bis zum Ablauf der Weiterbeschäftigungspflicht im Lehrbetrieb.
- Es wird keine AMS-Beihilfe für diesen Lehrling in Anspruch genommen. Ausgenommen von dieser Bestimmung ist die Förderung für Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil.
Die Förderung in der Höhe von 1.000 Euro pro Lehrling im selben Lehrbetrieb wird einmalig gewährt. Die Einreichfrist beträgt drei Monate nach Ablauf eines Jahres bzw. nach Ende der Weiterbeschäftigungspflicht.
Anträge können für Lehrlinge mit Eintrittsdatum bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden.
Alle weiteren Informationen zu den Lehrstellenförderungen finden Sie auf www.lehre-foerdern.at.
Wenn Sie schnell und unkompliziert auf die Lehrstellenförderungen zugreifen möchten, empfehlen wir die Nutzung von LOS – dem Lehre.Fördern-Online-Service. Mit Ihrem WKO-Benutzerkonto haben Sie einen einfachen und effizienten Zugriff auf alle unsere Förderangebote.
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Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf erreichen Sie uns unter der Hotline 0800 221 221 oder per E-Mail an benutzerverwaltung@wkstmk.at.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Steiermark
Lehrlingsstelle - Referat Förderungen
T 0316 601 106
E lehre.foerdern@wkstmk.at