Jetzt Förderanträge für die Basisförderung einreichen

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023
Die Anträge für die Basisförderung werden den Lehrbetrieben am Ende des jeweiligen Lehrjahres zur Bearbeitung bereitgestellt. Verlieren Sie keine Zeit – reichen Sie diese umgehend ein!

Die Bearbeitung der Basisförderfälle erfolgt österreichweit nach dem Prinzip „First in, First out“. Nutzen Sie diese Chance und sorgen Sie dafür, dass die Förderung so schnell wie möglich bei Ihnen ankommt.

Sollten Sie zwei Wochen nach dem Lehrjahreswechsel noch keinen Antrag erhalten haben bzw. keiner im Lehre.Fördern-Online-Service ersichtlich sein, zögern Sie nicht und melden dies umgehend im Förderreferat der Lehrlingsstelle.

Bitte denken Sie daran alle Angaben wie Bruttolehrlingseinkommen, Bezeichnung des Kollektivvertrages und Bankverbindung vollständig auszufüllen. Ein wichtiger Hinweis: Für die Förderung gilt eine Antragsfrist – stellen Sie sicher, dass Ihre Anträge spätestens drei Monate nach Ende des Lehrjahres im Förderservice einlangen.

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Steiermark
Lehrlingsstelle - Referat Förderungen

T 0316 601 106
E lehre.foerdern@wkstmk.at

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Mag. (FH) Monika Lang           
T 0664 8179247                    
E monika.lang@wkstmk.at     

Armin Schrempf                       
T 0664 1813666
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