"AusBildung bis 18" - das Ausbildungspflichtgesetz

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023
Die gesetzliche Ausbildungspflicht soll sicherstellen, dass alle Jugendlichen in Österreich bis zu ihrem 18. Geburtstag eine anerkannte Ausbildung machen. Erste Anlaufstelle ist die Koordinierungsstelle "AusBildung bis 18".

In Österreich gilt seit 2017 eine gesetzliche Ausbildungspflicht - die "AusBildung bis 18"! Alle Jugendlichen sollen so zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden "AusBildung" hingeführt werden (Lehre, Schule oder auch eine andere anerkannte Ausbildung). Hilfsarbeit für junge Menschen unter 18 Jahren ist durch die Ausbildungsverpflichtung nicht möglich. Für alle Fragen rund um das Ausbildungspflichtgesetz steht die Koordinierungsstelle "AusBildung bis 18" als erste Anlaufstelle zur Verfügung.

Genauere Infos zur "AusBildung bis 18":

www.ausbildungbis18.at

www.kost-steiermark.at

Serviceline zur "AusBildung bis 18": 0800 700 118

Die "AusBildung bis 18" bringt ökonomischen und sozialen Nutzen in Form einer Erhöhung der Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben durch Bildung und Ausbildung!

Weitere Infos im WKO-Infoblatt

 

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