Registrierkassen – Ablaufen der Zertifikate
5 Jahre Registrierkassenpflicht – eine Vielzahl der für die Erstellung der Signatur notwendigen Zertifikate verlieren in nächster Zeit ihre Gültigkeit
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Manipulationsschutz
Seit 1.4.2017 müssen Registrierkassen über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung, verfügen. Dafür ist eine Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit notwendig. Diese kann von einem der drei österreichischen Vertrauensdiensteanbieter (A-Trust, GlobalTrust und PimeSign) erworben werden. Je nach Art der Registrierkasse wird als Zertifikat eine Signaturkarte oder eine Online-Signatur verwendet. Diese Zertifikate wurden in der Regel für fünf Jahre ausgestellt, weshalb viele Zertifikate in den kommenden Monaten auslaufen.
Laufzeit Zertifikat
Gemäß Registrierkassensicherheitsverordnung kann das Zertifikat aber dennoch über die Laufzeit hinaus verwendet werden, solange die eingesetzten Algorithmen dem Stand der Technik entsprechen, was momentan noch der Fall ist.
Für bereits registrierte Signaturerstellungseinheiten besteht daher keine Notwendigkeit, die Gültigkeitsdauer des Zertifikats zu verlängern. Es ist weiterhin möglich die Prüfung von Jahresbelegen und die Inbetriebnahme einer neuen Registrierkasse vorzunehmen. Einzig die Neuregistrierung eines abgelaufenen Zertifikats über FinanzOnline ist nicht mehr möglich.
Das bedeutet, dass sowohl Signaturkarten als auch Online-Signaturen seitens der Finanzverwaltung über das Ende der Gültigkeit hinaus weiterverwendet werden können.
Allerdings bietet bei Online-Lösungen der Vertrauensdiensteanbieter in der Regel eine Dienstleistung an, weshalb nicht nur die Registierkassensicherheitsverordnung, sondern auch der Vertrag mit dem Dienstleister zu beachten ist. In vielen Fällen läuft hier auch der Vertrag aus und es muss der Vertrag verlängert oder ein neuer abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Kassenhersteller bzw. bei Online-Signaturservices der jeweilige Serviceanbieter zu kontaktieren.
Stand: 18.02.2022