Mustervereinbarung Kassensysteme
Bestätigung der Rechtskonformität der Anlagen
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Am 11. Dezember 2015 wurde die Registrierkassensicherheitsverordnung sowie die entsprechenden Detailspezifikationen für Kassensysteme im Bundesgesetzblatt verlautbart. Somit sind nun für alle Hersteller die technischen Voraussetzungen, die ein Registrierkassensystem ab 1.4.2017 erfüllen muss, fixiert.
Wir empfehlen allen Unternehmen, die jetzt ein Registrierkassensystem beschaffen, die in der Mustervereinbarung enthaltenen Leistungen mit dem Hersteller oder Händler zu vereinbaren.
Stand: 14.06.2017