Blick von der Rückbank eines Autos auf zwei Hände einer Person auf einem Lenkrad in einem Auto auf einer Straße
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Kilometergeld soll ab 2025 steigen

Einheitlich 50 Cent für Pkw, Motorrad oder Fahrrad geplant

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05.09.2024

Die seit dem 1.1.2011 geltenden amtlichen Kilometergelder sollen demnächst einer Erhöhung unterzogen werden. Für Fahrten mit dem PKW oder Kombi liegt die letzte Anpassung des amtlichen Kilometergeldes bereits 16 Jahre zurück. Durch das amtliche Kilometergeld werden Kosten für die betriebliche Nutzung von im Privatvermögen befindlichen Fahrzeugen pauschal (auch Parkgebühren und Mauten) abgegolten.

Sollte die betriebliche Nutzung eines Fahrzeuges überwiegen, ist ein Ansatz von Kilometergeld jedoch ausgeschlossen. Der Nachweis der Kilometergelder wird grundsätzlich mittels eines Fahrtenbuches erbracht, ist aber auch durch exakt geführte Reisekostenabrechnungen beziehungsweise Reiseberichte möglich. Die Anpassung der Kilometergelder stellt eine der angekündigten Maßnahmen zur Abschaffung der Teuerung dar. 

Die nunmehr für 1.1.2025 von der Bundesregierung geplante Änderung sieht vor, das amtliche Kilometergeld zu harmonisieren. Das amtliche Kilometergeld soll unabhängig davon, ob ein PKW, ein Motorrad oder ein Fahrrad benutzt wird, zukünftig 50 Cent betragen.

Dies stellt eine erhebliche Erhöhung von den momentan gültigen Sätzen, die für einen PKW 42 Cent, für Motorräder 24 Cent und für Fahrräder 38 Cent betragen, dar. Für betrieblich bedingte Fahrten soll insbesondere der Umstieg auf ein Fahrrad attraktiver gestaltet werden. Zudem ist von der Bundesregierung eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes für Mitfahrende von 5 Cent auf 15 Cent geplant. Diese Anpassung soll die Bildung von Fahrgemeinschaften forcieren. 

Fahrzeug

Kilometergeld gültig seit 1.1.2011

Kilometergeld geplant ab 1.1.2025
PKW und Kombi 0,42 0,50
Motorfahrrad und Motorrad 0,24 0,50
Mitfahrer 0,05 0,15
Fahrrad und E-Bike 0,38 0,50

 

Lediglich die Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer bei Fahrrädern soll von 1.500 auf 3.000 pro Jahr angehoben werden. Hingegen am Umstand, dass höchstens 30.000 Kilometer pro Veranlagungsjahr für Kraftfahrzeuge steuerlich geltend gemacht werden können, soll sich nichts ändern. Unbeachtlich ist auch, ob mehrere Kraftfahrzeuge neben- oder nacheinander verwendet werden.

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