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Gebühren für Schriften und Amtshandlungen

Übersicht über die Gebührentatbestände für Schriften und Amtshandlungen

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Für die folgenden in der Praxis wichtigsten Schriften und Amtshandlungen sind feste Gebühren vorgesehen.

    GebührentatbestandHöhe der Gebühr in EUR gültig bis
    30.6.2011
    Höhe der Gebühr in EUR
    gültig ab
    1.7.2011

    Amtliche Abschriften

    Nicht amtliche Abschriften

    Pro Bogen 13,20

    Pro Bogen  6,60

    Pro Bogen 14,30

    Pro Bogen 7,20

    Amtliche Ausfertigungen:
     
    Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
     
     
    77,00


    83,60
    Beilagen:
    Das sind Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegt werden. Von jedem Bogen feste Gebühr
    Jedoch je Beilage nicht mehr als
     

      
     
     3,60
    21,80




    3,90 (2,30 EUR mit ID-Austria*)
    21,80 
    Eingaben:

    Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften

     

    Der erhöhten Eingabengebühr unterliegen Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
    Der Eingabengebühr unterliegen u.a. nicht Eingaben an Verwaltungsbehörden in Abgabensachen.

     
    13,20
     


    43,60
     
     
     

    14,30 EUR (8,60 EUR mit ID-Austria*)


    47,30 (28,40 EUR mit ID-Austria*)
    Protokolle (Niederschriften):

    z.B. Protokolle (Niederschriften) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft vom ersten Bogen feste Gebühr


    Eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom ersten Bogen feste Gebühr
     
    263,40
     
     

     

    131,70
     
    285,90
     
     

     

    142,90
    * Die ermäßigten Preise gelten unter Inanspruchnahme der ID-Austria.

    GebührentatbestandHöhe der Gebühr in EUR gültig bis 30.6.2011Höhe der Gebühr in EUR gültig ab 1.7.2011
    Zeugnisse: 

    Amtliche Zeugnisse (d.s. Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden und wodurch persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände beurkundet werden) 
    Von jedem Bogen feste Gebühr

     
    Die vom Dienstgeber ausgestellten Dienstzeugnisse unterliegen keiner Gebühr.

    13,20
     
     
    14,30
     
     

    Hinweis: Wie aus den angeführten Gebührentatbeständen ersichtlich ist, ist die Höhe der Gebühr in vielen Fällen auf den Bogen Papier bezogen. Unter einem Bogen Papier ist dabei der Umfang von 2 Din A4-Blättern (4 Seiten) zu verstehen.

    Neben den beispielhaft angeführten Gebühren für Schriften und Amtshandlungen gibt es u.a. Verwaltungsabgaben auf Bundes-, Landes- bzw. Gemeindeebene im Zusammenhang mit Amtshandlungen der jeweiligen Behörden.

    Allein der Tarif der Bundesverwaltungsabgabenverordnung umfasst über 400 Tarifposten.

    Weiterführende Informationen

    Sämtliche Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite Gebühren und Abgaben für Unternehmer.

    Stand: 01.02.2025