Miniaturpakete mit einem Miniaturflugzeug sind auf einem Holzuntergrund platziert, daneben ist ebenso ein Miniaturglobus
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Die Beantragung der EORI-Nummer für Gründer:innen von Einzelunternehmen

Wichtig für Export oder Import mit Nicht-EU-Ländern

Lesedauer: 2 Minuten

09.07.2024

Die EORI Nummer (Economic Operator Registration Identification) ist eine Registrierungsnummer für alle im Export und Import tätigen Unternehmer. Jeder unternehmensbezogene Export oder Import setzt eine gültige EORI-Nummer voraus. 

Export bezeichnet in diesem Zusammenhang den Verkauf und die Ausfuhr von Waren aus der EU in ein Nicht-EU-Land. Import bedeutet der Kauf und Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land. Für Unternehmer, die ausschließlich innerhalb der EU am Warenverkehr teilnehmen ist eine Registrierung nicht notwendig, hierbei spricht man vom innergemeinschaftlichen Warenverkehr.

Die EORI-Nummer dient der eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und erleichtert somit den reibungslosen Warenverkehr mit Drittstaaten. Diese ist bei allen Anträgen im Zollverfahren, Zollanmeldungen, Berufungen etc. anzugeben, ebenso so ist sie beim CBAM-Bericht (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) notwendig.

Die Registrierung 

Die Registrierung erfolgt durch die zuständige Behörde in dem Mitgliedsstaat, in dem der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist. In Österreich ist dies die Zollbehörde. Der Antrag auf Zuteilung der EORI-Nummer ist von jedem Wirtschaftsbeteiligten selbst, vor Aufnahme der zollrelevanten Tätigkeit zu stellen. Die Registrierung ist ebenso für jene Wirtschaftsbeteiligten erforderlich, die sich bei diesen "zollrelevanten Tätigkeiten“ durch einen Spediteur oder anderen zugelassenen Dienstleister vertreten lassen.

Seit 6.6.2024 erfolgt die Registrierung über das Portal Zoll/Customs Decisions Austria (CDA). Die neue Registrierung stellt einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung im Rahmen der Zollverwaltung dar. 

Für Unternehmen erfolgt der Zugang zum Portal Zoll über das USP (Unternehmerserviceportal). Der Einstieg zum USP kann mittels Benutzererkennung oder ID-Austria erfolgen. Wenn noch keine Registrierung für das USP erfolgt ist, finden Sie unter www.usp.gv.at eine Anleitung. Für Privatpersonen ist eine Registrierung über FinanzOnline erforderlich. 

Der österreichische Antrag für das elektronische Registrierungssystem ist sehr einfach gestaltet. Eine einmalige Antragstellung dauert nur wenige Minuten. 

Folgende Angaben sind im Antrag anzugeben:

  • Stammdaten (Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum)
  • Kontaktdaten (Namen, Kontaktinformationen, Nationalität)
  • Behördliche Registrierung (UID, auch solche, die in anderen Mitgliedsstatten zugeteilt wurden)
  • Zustimmung zur Veröffentlichung der Daten der Europäischen Union

Wenn die Registrierung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird eine Erfolgsmeldung mit der zugeteilten EORI-Nummer angezeigt. 

Die Daten des Unternehmens werden in der EORI-Datenbank gespeichert. Öffentlich zugänglich sind allerdings nur Name und Anschrift des Wirtschaftsbeteiligten nach Eingabe seiner EORI-Nummer. Dieser Vorgang dient zur Überprüfung der Nummer, ist aber nicht verpflichtend. Die EORI-Nummer kann in der Datenbank der EU überprüft werden. 

Hilfestellung bei der EORI-Registrierung erhalten sie vom Competence Center Kundenadministration (CC-K):

  • Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 07.30 bis 13.30 Uhr
  • E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at
  • Telefon: +43 50 233 737
  • Fax: +43 50 233 5963052  

Besteht bereits eine EORI-Registrierung bleibt diese weiterhin aufrecht, daher ist kein neuer Antrag zu stellen. Sollten Sie bereits eine EORI-Nummer haben und diese vergessen haben, können Sie diese bei Ihrem Zoll-Kundenteam oder beim Competence Center – Kundenadministration der österreichischen Zollverwaltung in Erfahrung bringen.

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