Pensionen 2024
Überblick
Lesedauer: 2 Minuten
Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer / Anfallsalter
Das Antrittsalter für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde bereits ab 1.10.2000 schrittweise angehoben. Die Anhebung der Altersgrenze von 55 auf 56,5 Lebensjahre bei Frauen bzw. von 60 auf 61,5 Lebensjahre bei Männern erfolgte pro Vierteljahr um jeweils 2 Monate.
Kernpunkte der Pensionssicherungsreform 2003 waren die schrittweise Abschaffung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Die Altersgrenze für die Gewährung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde - bezogen auf den Geburtstag – beginnend mit 1.7.2004 sukzessive pro Jahr um 4 Monate angehoben.
Vorsicht!
Die vorzeitige Alterspension ist mit 30.9.2017 ausgelaufen. Sie besteht nur mehr in der besonderen Form der „Hacklerregelungen“ weiter.
„Hacklerregelungen“
Durch die „Hacklerregelungen“ werden Personen mit sehr langer Versicherungsdauer von der Erhöhung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ausgenommen.
Eine lange Versicherungsdauer liegt dann vor, wenn eine Frau 40 Beitragsjahre bzw. ein Mann 45 Beitragsjahre nachweisen kann. Welche Versicherungszeiten auf das Erfordernis der 40/45 Beitragsjahre angerechnet werden, hängt vom Geburtsjahrgang ab.
Tipp!
Siehe dazu im Detail unsere Info „Hacklerregelungen“!
Nachkauf von Schul- bzw. Hochschulmonaten (für vor dem 1.1.2005 liegende Zeiten)
Kosten |
Schule: € 1.381,68 pro Monat Hochschule: € 1.381,68 pro Monat |
Für vor dem 1. 1. 1955 geborene Personen sind diese Beträge wie folgt zu vervielfachen: | |
ab 60. Lebensjahr | obige Beträge x 2,34 |
Nachträgliche Selbstversicherung für Schul- bzw. Hochschulmonate (für seit dem 1.1.2005 liegende Zeiten)
Für seit dem 1.1.2005 liegende Zeiten werden durch Beitragsentrichtung Zeiten der freiwilligen Pensionsversicherung erworben. Der Beitrag beträgt für die im Kalenderjahr 2024 absolvierte Schul- bzw. Hochschulzeit € 1.381,68 monatlich. Für vor dem 1.1.1955 geborene Personen sind die monatlichen Beiträge wie oben dargestellt zu vervielfachen. Die dafür vorgesehenen Beitragsgrundlagen (Schule bzw. Hochschule je € 6.060,- mtl.) werden ins Pensionskonto eingetragen.
Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitspension / Anrechnung von zusätzlichen Einkünften
Gesamteinkommen | Anrechnungsbetrag |
über € 1.489,42 bis € 2.234,22 | 30 % |
über € 2.234,22 bis € 2.978,83 | 40 % |
über € 2.978,83 | 50 % |
Erläuterung:
Anrechnung bis maximal 50 % der Pension bzw. Höhe des Erwerbseinkommens.
Weitere Werte
BMG Kindererziehungszeiten | € 1.729,50 |
Höchste Pensionsbemessungsgrundlage (35 Jahre) | € 5.068,17 |
Pensionskonto
Höchstbeitragsgrundlage jährlich | € 84.840,- |
Kontoprozentsatz | 1,78 % |
Teilgutschrift jährlich (höchstens) | € 1.510,15 |
Frühstarterbonus
Pro Beitragsmonat aufgrund einer Erwerbstätigkeit, erworben vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres, als Pensionsbestandteil zu jeder Eigenpension | |
Für ein Beitragsmonat | € 1,07 |
Im Höchstausmaß | € 64,03 |
Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“
Stand: 01.01.2024