Hacklerregelungen ab Jahrgang 1964/1959
Definition - begünstigter Personenkreis - Ausgestaltung - Altersteilzeitvereinbarungen
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Dieses Infoblatt gilt für ab dem 1.1.1964 geborene Frauen und ab dem 1.1.1959 geborene Männer.
Durch die "Hacklerregelungen“ werden Personen mit sehr langer Versicherungsdauer von der Erhöhung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ausgenommen.
Männer
Als frühestes Antrittsalter für Männer gilt das 62. Lebensjahr, wenn und sobald 540 Beitragsmonate (45 Jahre) erworben wurden.
Frauen
Das früheste Antrittsalter und die erforderlichen Beitragsmonate für Frauen sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:
geboren von – bis | Antrittsalter | Beitragsmonate |
---|---|---|
01.01.1964 – 30.06.1964 | 60,5 | 540 (= 45 Jahre) |
01.07.1964 – 31.12.1964 | 61 | 540 (= 45 Jahre) |
01.01.1965 – 30.06.1965 | 61,5 | 540 (= 45 Jahre) |
ab 01.07.1965 | 62 | 540 (= 45 Jahre) |
Beitragsmonate
Als Beitragsmonate gelten:
- Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit,
- Zeiten der Kindererziehung bis zu einem Höchstausmaß von 60 Monaten, wenn sie sich nicht mit Beitragsmonaten bzw. nicht mit Pflichtversicherungsmonaten aufgrund einer Erwerbstätigkeit decken,
- Zeiten des Wochengeldbezuges, die sich nicht mit Kindererziehungszeiten decken,
- Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes.
Abschläge
Abhängig vom Pensionsstichtag, Alter und Geburtsjahrgang sind Abschläge zu ermitteln (keine Abschläge bei Vorliegen von 540 Beitragsmonaten aufgrund einer Erwerbstätigkeit bis 31.12.2021, auch wenn der Pensionsantritt erst seit 2022 erfolgt ist; bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung werden angerechnet).
Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“
Stand: 01.01.2024