Altersteilzeit, Bildungskarenz und -teilzeit, Pflegeteilzeit
Geringere Arbeitszeiten vor der Pension, zur Weiterbildung oder für die Pflege
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Die Altersteilzeit erleichtert es Betrieben, ältere Arbeitnehmer mit verringerter Arbeitszeit bis zur Pension zu beschäftigen. Ein Teil des Entgelts wird vom Arbeitsmarktservice finanziert. Bei der Teilpension übernimmt das Arbeitsmarktservice die Kosten des Arbeitgebers zu 100 Prozent. Eine Verringerung der Arbeitszeit ist auch für Weiterbildungsmaßnahmen und die Pflege eines Angehörigen möglich.
Altersteilzeit
Arbeitgeber, die Mitarbeitern Altersteilzeit ermöglichen, erhalten eine Förderung vom Arbeitsmarktservice. Die Altersteilzeit muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Bei der Altersteilzeit reduzieren Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit– mit nur geringen finanziellen Einbußen - bis zum Pensionsantritt. Das vom Arbeitsmarktservice bezahlte Altersteilzeitgeld erhält der Arbeitgeber, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Ausmaß ist abhängig davon, ob eine kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung oder eine Blockzeitvereinbarung gewählt wird.
- Regelungen für Beginn der Altersteilzeit ab 2013: Arbeitsrechtliche Voraussetzungen
Bildungskarenz und -teilzeit
Bildungskarenz und -teilzeit ermöglicht die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern. Für Weiterbildungen kann die Arbeitszeit pro Woche bis um die Hälfte reduziert werden oder der Arbeitnehmer frei gestellt werden.
Pflegeteilzeit
Für die Pflege eines nahen Angehörigen kann die Arbeitszeit herab gesetzt werden. Sie muss mindestens zehn Stunden pro Woche betragen und kann maximal drei Monate in Anspruch genommen werden.