
Das Aus für die Bildungskarenz - Was nun zu beachten ist!
Informationen zu den Übergangsregelungen
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Der Nationalrat hat die Bildungskarenz in seiner derzeitigen Form abgeschafft. Was der Arbeitgeber zu beachten hat und welche Übergangsregelungen gelten wurde nun kundgemacht.
Inhaltsverzeichnis
Die Bildungskarenz ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung bei Entfall des Entgelts für das Absolvieren einer Weiterbildungsmaßnahme.
Nun wurde im Nationalrat die Abschaffung des Weiterbildungsgeld und des Bildungsteilzeitgeldes beschlossen.
Diese Änderungen tritt mit 1.4.2025 in Kraft.
Welche Übergangsbestimmungen nun gelten
Für ab 1. April 2025 getroffene Vereinbarungen über eine Bildungskarenz (Bildungsteilzeit) wird kein Weiterbildungsgeld (Bildungsteilzeitgeld) mehr gewährt.
Früher getroffene Vereinbarungen unterliegen folgenden Übergangsbestimmungen:
- Vereinbarungen, auf Grund derer der Bezug auf Weiterbildungsgeld/ Bildungsteilzeitgeld mit spätestens 31.3.2025 begonnen hat oder die bis Ende März vom AMS zuerkannt wurden, gelten für die verbleibende, zuerkannte Bezugsdauer weiter.
- Personen, welche die Bildungskarenz (Bildungsteilzeit) nachweislich spätestens am 28.2.2025 vereinbart haben, gebührt des Weiterbildungsgeld (Bildungsteilzeitgeld), wenn die Weiterbildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt
Der Arbeitnehmer erhält ein Rücktrittsrecht von einer bis zum 31.3.2025 vereinbarten Bildungskarenz/Bildungsteilzeit, wenn in diesen Fällen auf Grund der Gesetzesänderung ein Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zuerkannt werden kann.
Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass mit den Sozialpartnern bis Ende 2025 eine Nachfolgeregelung geschaffen wird.