Überprüfung von Stau- und Hochwasserschutzanlagen
Abgabe einer Stellungnahme bis 25.9.2023 möglich
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Der ÖWAV-Arbeitsausschuss „Überprüfung von Stau- und Hochwasserschutzanlagen“ der Fachgruppe „Wasserbau, Ingenieurbiologie und Ökologie“ hat vor kurzem den Entwurf zum ÖWAV-Regelblatt 306 „Überprüfung von Stau- und Hochwasserschutzanlagen“ fertig gestellt.
Gegenstand dieses Regelblatts sind nachfolgende Stauanlagen:
- für Wasserkraftnutzung (ausgenommen Flusskraftwerke),
- für Beschneiung,
- für Bewässerung,
- für Fischereinutzung,
- für Hochwasserrückhalt
- und vergleichbare Nutzungen.
Für alle diese Stauanlagen ist der Wasserberechtigte für Aufrechterhaltung und Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion und Sicherheit verantwortlich. Daneben ist es Aufgabe der Gewässeraufsicht, die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften (vorhandenen Bescheide) zu prüfen und auf offensichtliche Mängel sowie auf Abweichungen gegenüber dem Stand der Technik hinzuweisen. Das gegenständliche Regelblatt richtet sich insbesondere an die Gewässeraufsicht, an Wasserberechtigte und Betreiber.
Zusätzlich zu diesem ÖWAV-Regelblatt 306 wird auch ein Programm zur Flutwellenabschätzung bereitgestellt. Dabei handelt es sich um eine neue Web-Applikation. Weitere Infos dazu erhalten Sie auf Anfrage im Umweltservice der WKOÖ.
Ihre allfällige Stellungnahme senden Sie bitte spätestens 25.9.2023 an das Umweltservice Ihrer Wirtschaftskammer (für Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ: umweltservice@wkooe.at).