Rechtsvorgaben zum Persönlichkeitsschutz
Schutz und Maßnahmen gegen Bild- und Tonaufnahmen, Gaffer und Behinderern von Einsätzen
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Die Oö. Persönlichkeitsschutz-Novelle 2022 (LGBl. Nr. 12/2022) ändert das Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz, das Oö. Katastrophenschutzgesetz und das Oö. Rettungsgesetz 1988. Sie wurde am 8. Februar 2022 im Landesgesetzblatt kundgemacht und ist am 9. Februar 2022 in Kraft getreten. Damit sollen wesentliche Schritte zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Einsatzkräfte und betroffenen Personen sowie zum ungehinderten Ablauf von Einsatzmaßnahmen erreicht werden.
Eingefügt werden Bestimmungen, wie:
- Normierung neuer Unterlassungstatbestände zum Schutz der Privatsphäre Dritter (zB Bild- und Tonaufnahmen)
- Anpassung bestehender Unterlassungstatbestände hinsichtlich der Behinderung von Hilfseinsätzen
- Normierung spezifischer Wegweisungsbefugnisse samt zwangsweiser Durchsetzung (bei Behinderung von Hilfsmaßnahmen, Selbstgefährdung und/oder Beeinträchtigung des Persönlichkeitsschutzes) für die Einsatzleiterin bzw. den Einsatzleiter und Behördenorgane
- Möglichkeit zur Entfernung von Gegenständen, die behindern
- Normierung entsprechender Verwaltungsstraftatbestände
- Erbringung gemeinnütziger Leistungen als mögliche Strafalternative
Links:
- LGBl. Nr. 12/2022 - Oö. Persönlichkeitsschutz-Novelle 2022
- Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
- Oö. Katastrophenschutzgesetz
- Oö. Rettungsgesetz 1988
Stand: 09.02.2022