Person arbeitetet an einem Roboterarm in einem technischen Labor
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Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Die neue EU-Maschinenverordnung wurde am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt L 156/1 veröffentlicht und ersetzt die bisher gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure gilt die EU-Maschinenverordnung grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027. Produkte, die vor dem 20. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden und sich damit in der Handelskette befinden, dürfen weiter -z.B. durch den Händler- auf dem Markt bereitgestellt werden. Dazu gehören nach Artikel 6 "Fernabsatz" der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 auch solche Produkte, die bis einschließlich 19. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie online angeboten wurden.

Bis zum Ende des 19. Januar 2027 müssen Maschinen, Sicherheitsbauteile usw. nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht werden. Ab dem 20. Januar 2027 muss dann hierfür die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 angewendet werden.

Links:

CE-Kennzeichnung von Maschinen

Verordnung (EU) 2023/1230

Richtlinie 2006/42/EG

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