Änderung des Geltungszeitraums der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Beherbergungsbetriebe
Beschluss (EU) 2021/1845
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Artikel 6 des Beschlusses (EU) 2017/175 erhält folgende Fassung:
Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe ‚Beherbergungsbetriebe‘ sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 30. Juni 2025.
Dieser Beschluss wurde am 22. Oktober 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und betrifft Unternehmen, die für Beherbergungsbetriebe die Verleihung des EU-Umweltzeichens beantragen wollen oder denen das EU-Umweltzeichen bereits verliehen wurde.
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Stand: 20.12.2021