Erweiterung der Förderung von Rücknahmeautomaten auf alle Rücknahmeverpflichteten
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19.06.2024
Einreichungen ab sofort möglich
Die Einreichmöglichkeit zur Förderung für Leergutautomaten wird für alle Rücknahmeverpflichteten (bisher konnte nur der Lebensmitteleinzelhandel eine Förderung beantragen) nach der Einwegpfandverordnung ermöglicht und der Fördertopf nochmals vom BMK aufgestockt.
Die Einreichung zur Förderung von Rücknahmeautomaten für alle Rücknahmeverpflichteten nach EinwegpfandVO ist ab sofort möglich.
Zu beachten ist:
- das „first-come-first-serve-Prinzip“ gilt;
- die Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen muss;
- die Antragstellung bis zum 30.06.2025 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich ist, wobei die Anlage spätestens im ersten Quartal 2026 endabgerechnet und in Betrieb sein muss.
Näheres dazu unter: Leergutrücknahmesysteme | Umweltförderung (umweltfoerderung.at) bzw. aus dem Infoblatt.