Nachrüsten von Ladepunkten bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen
Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2022 setzt EU-Gebäude-RL um
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Die Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2022 regelt, dass bei bestehenden Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Jänner 2025 mindestens ein Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW nachzurüsten ist. Diese Bestimmung wurde in Umsetzung von Vorgaben des Artikel 8 Abs. 3 Gebäude-RL erlassen.
Die Änderungen wurden am 14. November 2022 im Landesgesetzblatt kundgemacht und treten mit 15. November 2022 in Kraft.
Betroffen sind alle, die in Oberösterreich Bauten planen, errichten und betreiben.
Bitte beachten Sie die KMU-Ausnahme im § 20 Abs. 3.
Links:
- Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2022 (LGBl. Nr. 96/2022)
- OÖ Bautechnikverordnung 2013
- Oö. Bautechnikgesetz 2013
- OIB-Richtlinien - Ausgabe April 2019
- EU Gebäude-RL (2018/844/EU)
Stand: 15.11.2022