Außenansicht eines modernen Gebäudes, im Vordergrund verschwommen Sträucher
© Stefan Fürtbauer, JvM | WKO

Nachrüsten von Ladepunkten bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen

Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2022 setzt EU-Gebäude-RL um

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Inhaltsverzeichnis

    Die Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2022 regelt, dass bei bestehenden Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Jänner 2025 mindestens ein Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW nachzurüsten ist. Diese Bestimmung wurde in Umsetzung von Vorgaben des Artikel 8 Abs. 3 Gebäude-RL erlassen. 

    Die Änderungen wurden am 14. November 2022 im Landesgesetzblatt kundgemacht und treten mit 15. November 2022 in Kraft.

    Betroffen sind alle, die in Oberösterreich Bauten planen, errichten und betreiben. 

    Bitte beachten Sie die KMU-Ausnahme im § 20 Abs. 3.  

    Stand: 15.11.2022

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