Konsultation zur Evaluierung der NEC Directive
Überprüfung der 3 Grundsätze Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz
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Die Europäische Kommission hat eine Konsultation der NEC Directive (Directive (EU) 2016/2284) gestartet. National Emission Reduction Commitments Directive – evaluation
Gemäß Art 13 der NEC-RL hat die EK bis 31. Dezember 2025 die Verpflichtung zur Überarbeitung der bestehenden RL aus dem Jahr 2016. Dabei hat sie sowohl den wissenschaftlichen und technische Fortschritt ebenso wie die Klima- und Energiepolitik der EU zu berücksichtigen.
Die EK überprüft gemäß der drei Grundsätze Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz. Es werden beispielsweise geprüft:
Wirksamkeit:
- Inwieweit konnte die Richtlinie die Emissionen der fünf Hauptschadstoffe verringern und somit zur Verbesserung der Luftqualität beitragen, um signifikante negative Auswirkungen auf und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden?
- Inwieweit haben sich die in der Richtlinie festgelegten Instrumente als wirksam erwiesen? Dazu zählen das nationale Luftreinhalteprogramm und die Berichtspflichten sowie die Bestimmungen über Flexibilitätsregelungen in Artikel 5 der Richtlinie. (Dies schließt die Bewertung der einschlägigen Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte ein.)
- Inwieweit hat die Verwendung von Göteborg-Protokoll-Dokumenten (Leitlinien, Muster usw.) zur wirksamen Umsetzung der Richtlinie beigetragen?
- Inwieweit haben sich andere EU-Politikbereiche, insbesondere die Klima- und Energiepolitik, und externe Faktoren auf die Emissionsmengen ausgewirkt?
Effizienz:
- Welche Kosten entstehen bei der Umsetzung der Richtlinie (Reduktions- und Verwaltungskosten für Mitgliedstaaten und Unternehmen)? Worin besteht der Nutzen und überwiegt er die Umsetzungskosten? Welche Kosten entstehen bei Nichtumsetzung der Richtlinie?
- Wurden Ineffizienzen festgestellt, unter anderem bei der Bearbeitung und Verwendung übermittelter Angaben? Gibt es Möglichkeiten zur Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten? Haben sich andere Strategien oder Faktoren auf die Befolgungskosten ausgewirkt?
Kohärenz:
- Sind die Anforderungen der Richtlinie kohärent?
- Hat sich die Richtlinie als kohärent erwiesen mit anderen Rechtsvorschriften und Zielen im Bereich saubere Luft (zum Beispiel den Luftqualitätsrichtlinien) und den Zielen des Null-Schadstoff-Aktionsplans?
- Hat sich die Richtlinie als kohärent erwiesen mit anderen sektoralen Rechtsvorschriften zu den Hauptquellen von Luftschadstoffemissionen (wie den Rechtsvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Fahrzeugemissionsnormen und umweltgerechte Gestaltung), mit der Politik in den Bereichen Klima und Energie, mit der gemeinsamen Agrarpolitik sowie mit der Politik in den Bereichen Artenvielfalt und Innovation?
- Inwieweit hat die EU-Finanzierung zur effizienten Umsetzung der Richtlinie beigetragen
Nach Abschluss der Konsultation wird die Kommission auf der Konsultationsseite einen zusammenfassenden Bericht über die öffentliche Konsultation veröffentlichen. Außerdem wird sie dem Bewertungsbericht eine Zusammenfassung aller durchgeführten Konsultationstätigkeiten beifügen.
Die Konsultation läuft bis 26. November 2024.
OÖ Betriebe haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zur Evaluierung bis Freitag, 15. November 2024 an das Umweltservice der WKO Oberösterreich, E umweltservice@wkooe.at, zu übermitteln, damit diese in die Stellungnahme der WKO Oberösterreich eingebunden werden.